
So hilft der Studenten-Rechtsschutz der D.A.S.
Ihr Kind hat die Zulassungsprüfung zum Studium erfolgreich bestanden. Jetzt weigert sich die Universität die erworbenen Vorkenntnisse entsprechend anzurechnen? Eine entscheidende Prüfung wird bereits nach der ersten Frage abgebrochen und als Nicht genügend bewertet?
In all diesen Fällen hilft Ihnen der D.A.S. Studenten-Rechtsschutz und unterstützt Sie und Ihre mitversicherten Kinder bei der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.
Ein Fall aus dem echten Leben

Der Sohn von Martin K. studiert bereits im dritten Jahr Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg. Bisher läuft alles bestens, er konnte sogar einige Prüfungen aus dem dritten Studienabschnitt vorziehen. Aus dem zweiten Studienabschnitt ist lediglich die Prüfung zum Unternehmensrecht offen. Dafür hat sich Herwig K. besonders gründlich vorbereitet. Die Prüferin ist allerdings bereits mit der ersten Antwort nicht zufrieden, es kommt zum Streitgespräch und die Prüfung wird vorzeitig abgebrochen.
Das will Herwig K. so nicht auf sich sitzen lassen. Er bringt daher eine Beschwerde, verbunden mit einem Vorlageantrag, beim Bundesverwaltungsgericht ein und lässt sich bei der mündlichen Verhandlung von einem D.A.S. Partneranwalt vertreten. Mit Erfolg, Herwig K. darf die Prüfung wiederholen und besteht beim zweiten Anlauf mit Bravour. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung trägt die D.A.S.
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Wo ist der Studenten-Rechtsschutz inkludiert?
Der Studenten-Rechtsschutz ist in der FamilienWelt enthalten, welche zusätzlich zum D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat gewählt werden kann. Durch Kombination aller LebensWelten können Sie sich auch umfassend mit unserem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium absichern.
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