Der Sohn von Martin K. studiert bereits im dritten Jahr Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg. Bisher läuft alles bestens, er konnte sogar einige Prüfungen aus dem dritten Studienabschnitt vorziehen. Aus dem zweiten Studienabschnitt ist lediglich die Prüfung zum Unternehmensrecht offen. Dafür hat sich Herwig K. besonders gründlich vorbereitet. Die Prüferin ist allerdings bereits mit der ersten Antwort nicht zufrieden, es kommt zum Streitgespräch und die Prüfung wird vorzeitig abgebrochen.
Das will Herwig K. so nicht auf sich sitzen lassen. Er bringt daher eine Beschwerde, verbunden mit einem Vorlageantrag, beim Bundesverwaltungsgericht ein und lässt sich bei der mündlichen Verhandlung von einem D.A.S. Partneranwalt vertreten. Mit Erfolg, Herwig K. darf die Prüfung wiederholen und besteht beim zweiten Anlauf mit Bravour. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung trägt die D.A.S.