Sabine H. muss sich einer Routineoperation an den Stimmbändern unterziehen. Leider passiert dem Arzt dabei ein Fehler. Die Stimmbänder werden so schwer verletzt, dass eine vollständige Heilung nicht mehr zu erwarten ist.
Verzweifelt wendet sich Frau H. an das D.A.S. RechtsService. Ihr wird ein erfahrener D.A.S. Partneranwalt zur Seite gestellt. Dieser gibt ein Sachverständigengutachten in Auftrag, um die Höhe des Schadensersatzanspruchs feststellen zu lassen.
Nachdem alle relevanten Patientenunterlagen vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt wurden, kann der Partneranwalt die Erfolgsaussichten abschließend beurteilen. Seiner Einschätzung nach wird ein Verschulden des Krankenhauses oder des behandelnden Arztes schwer nachzuweisen sein.
Der Anwalt empfiehlt Frau H. daher, ihre Ansprüche für sie beim Wiener Patientenentschädigungsfond geltend zu machen. Die D.A.S. Kundin stimmt dem Vorschlag zu. Und tatsächlich erhält sie einen Entschädigungsbetrag in Höhe von 3.000 Euro!
Für Frau H. sind für die Klärung ihres Rechtsfalls keinerlei Kosten entstanden. Sowohl die Anwalts- als auch die Sachverständigenkosten wurden von der D.A.S. bezahlt.