Rechtsschutzfall melden

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Nützliche Tipps

  • Nehmen Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt auf. Wir stellen Ihnen für die Bearbeitung notwendige Unterlagen zur Verfügung und helfen Ihnen schon bevor es zu möglichen, rechtlichen Schritten kommt.
  • Schildern Sie uns Ihren Fall bitte möglichst genau. Wenn es bereits wichtige Unterlagen zu Ihrem Rechtsfall gibt, senden Sie uns diese bitte mit.
  • Denken Sie bei Strafverfügungen daran: Die Einspruchsfrist beträgt nur 14 Tage.
  • Auch bei Arbeitsrecht- und Sozialgerichtssachen sind gesetzliche Fristen oft sehr kurz.
  • Bei Zahlungsbefehlen beträgt die Einspruchsfrist vier Wochen.
Bei Rechtsschutzfällen im Ausland wenden Sie sich bitte an unsere Notfallnummer: +43 1 386 300.