Dominik P. möchte sein Motorrad auf einem Online-Marktplatz verkaufen. Um sein tolles Angebot zu visualisieren, lädt er ein Bild seines Modells von der Website des Motorrad-Herstellers herunter.
Ein paar Tage später hat Herr P. eine unangenehme Nachricht im Postfach. Die Bildagentur des Motorradherstellers mahnt ihn ab, da er angeblich urheberrechtlich geschütztes Material verwendet hat. Er soll 600 Euro Schadensersatz zahlen. Dagegen möchte sich Herr P. wehren. Schließlich hat er sich vorher vergewissert, dass das Bild lizenzfrei zum Download bereitgestellt ist.
Verärgert wendet er sich an die D.A.S. Juristen. Diese beraten ihn rechtlich und setzen im Zuge der
D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben auf, um die Forderung abzuwenden. Nach einer Woche dann die gute Nachricht – die Bildagentur des Motorradherstellers lässt die Forderung fallen.
Dank der D.A.S. und der Absicherung durch den Internet-Rechtsschutz konnte das Rechtsproblem rasch aus der Welt geschafft werden.