Klaus S. borgt seinem Nachbarn seine Auto-Dachbox für den bevorstehenden Urlaub. Einige Wochen vergehen, doch der Nachbar hat die Dachbox noch immer nicht retourniert. Von einem Freund erfährt Herr S., dass die Dachbox mittlerweile an eine andere Person weiterverliehen wurde. Um Erlaubnis wurde Herr S. nicht gefragt.
Verzweifelt wendet er sich an die D.A.S. eigenen Juristen. Diese beraten den Kunden ausführlich über seine rechtlichen Möglichkeiten.
Mit der D.A.S. Direkthilfe® versuchen sie, den Fall außergerichtlich zu klären. Gar keine leichte Aufgabe, denn der jetzige Besitzer der Box, behauptet, dass er diese selbst gekauft hätte. Dass die Dachbox eigentlich Eigentum von Herrn S. ist – davon will der Besitzer nichts mehr wissen.
Klaus S. hat zum Glück Fotos seiner Box gemacht. Damit können die Juristen der D.A.S. eindeutig nachweisen, dass der Herausgabeanspruch zu Recht besteht. Schon einige Tage später kann Klaus S. seine Dachbox abholen.
Ohne die D.A.S. hätte Herr S. vor Gericht ziehen müssen, um sein Eigentum zurück zu bekommen.