Frau sitzt am Laptop und führt einen Website Check durch
Das D.A.S. Firmenlogo mit Claim

D.A.S. Website-Check

Ist Ihre Website datenschutzkonform?

Persönliche Beratung

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Sind Sie mit Ihrer Webseite auf der rechtlich sicheren Seite?

Als Rechtsschutzspezialist sorgen wir uns auch um die Rechtskonformität Ihrer Website. Spätestens nach Google Analytics und Google Fonts wissen wir: Datenschutzrechtlich relevante Fragen kommen immer wieder aufs Neue auf. Der D.A.S. Website-Check prüft die Hauptseite und bis zu fünf Unterseiten Ihrer Website präventiv auf ihre rechtliche Konformität.

Der D.A.S. Website-Check wird in Kooperation mit dem österreichischen Legal-Tech-Unternehmen JAASPER durchgeführt. Rasch und übersichtlich zeigt Ihnen der Prüfbericht auf, ob und wo Schwachstellen auf Ihrer Firmen-Website vorhanden sind.

Melden Sie sich jetzt für einen gratis D.A.S. Website-Check an.

Das sagen unsere Kunden

"Der Website-Check hat mich wirklich begeistert! Ich wollte einfach wissen, woran es hapert. Die aufgezeigten Mängel kann ich nun schnell ausbessern."

Sara K., Kunst- und Kulturschaffende

Das wird geprüft

Auf diese Faktoren prüfen wir Ihre Website

Gemäß einem Urteil des EuGH im Oktober 2019 (Rechtssache C 673/17) dürfen Cookies auf einer Webseite erst nach Zustimmung des Users gesetzt werden. Das bedeutet, die Cookies dürfen erst aktiviert werden, nachdem der User z.B. über ein Cookie-Banner per Klick seine Zustimmung dazu gegeben hat. Werden Cookies ohne diese Zustimmung (Consent) gesetzt, ist dies rechtswidrig. Unterschieden werden muss zwischen technisch notwendigen und nicht technisch notwendigen Cookies. Die Aktivierung von technisch
notwendigen Cookies ist auch ohne Cookie-Banner gesetzeskonform. Das Cookie-Banner ist dann korrekt implementiert, wenn alle nicht-technischen Cookies erst nach Einverständnis des Users aktiviert werden.
 
Der Websitecheck liefert Prüfergebnisse u.a. zu den Fragen:

  • Wird ein Cookie-Banner verwendet?
  • Werden Cookies korrekt gesetzt?
  • Werden Cookies ohne vorherige Zustimmung des Users verwendet?

In der Datenschutzerklärung (DSE) sollen User darüber informiert werden, welche Daten wo und von wem verarbeitet
(gesammelt/gespeichert/weitergegeben) werden und was mit diesen Daten passiert. Der Webseitenbesucher muss zusätzlich auch über
seine Rechte aufgeklärt werden (z.B. Recht auf Löschung, Widerruf, Widerspruch oder Beschwerde).
 
Der Websitecheck liefert Prüfergebnisse u.a. zu den Fragen:

  • Wird eine Datenschutzerklärung abgebildet?
  • Entspricht die vorhandene Datenschutzerklärung den gesetzlichen Anforderungen?

Werden extern geladene Inhalte auf der Website verwendet, deren Benutzung mit der Weiterleitung von Userdaten an externe Anbieter - etwa in unsicheren Drittländer - einhergeht (Beispiel: die Verwendung von „Google Fonts“).
 
Der Websitecheck liefert Prüfergebnisse u.a. zu den Fragen:

  • Werden extern geladene Inhalte verwendet?
  • Ist mit der Verwendung externer Inhalte auch eine unerlaubte Datenweiterleitung der Website-Besucher verbunden?

In den AGB werden die Spielregeln für einen Onlinekauf festgelegt. Wobei viele der Inhalte ohnehin bereits gesetzlich geregelt sind und v.a. bei Onlinekäufen durch Verbraucher keine schlechteren Regelungen als im Gesetz festgelegt anwendbar sein dürfen. Zwecks Transparenz empfiehlt es sich jedoch, alle wichtigen Punkten in den AGB verständlich anzuführen. Dazu gehören z.B. Regelungen bzgl. Widerruf, Ausschluss des Widerrufsrechts, Transportkosten, Rücksendungen, Eigentumsvorbehalt und Zahlungsabwicklung. Der User soll bei Kaufabschluss die Möglichkeit haben, die AGB einzusehen und diese per Klick zu akzeptieren.
 
Der Websitecheck liefert Prüfergebnisse u.a. zu den Fragen:

  • Werden AGBs den gesetzlichen Bestimmungen gemäß verwendet?
  • Welche Formulierungen und Begriffe in den AGBs fehlen?
  • Welche textlichen Änderungen sollten vorgenommen werden?

Wer eine Website betreibt, muss ein Impressum ausweisen. Im Impressum muss angeführt werden, wer die Webseite betreibt (Firmen- oder Personenname + Adresse) und wie diese Person oder dieses Unternehmen kontaktiert werden kann (z.B. per Telefon oder E-Mail). Zusätzlich können abhängig von Land und Branche noch andere Impressumsangaben verpflichtend sein.
 
Der Websitecheck liefert Prüfergebnisse u.a. zu den Fragen:

  • Ist ein Impressum vorhanden?
  • Sind die geforderten Unternehmensdaten vollständig angeführt?
  • Wird eine der gesetzlich geforderten Kontaktarten angeboten?

Bei der Eingabe von Daten in ein Webformular werden diese Daten verarbeitet und diese Verarbeitung fällt innerhalb der EU daher unter die Regelungen der DSGVO. Wichtig ist, dass die Datenverarbeitung via Webformular in der Datenschutzerklärung erläutert wird (welche Daten werden von wem zu welchem Zweck verarbeitet, wie lange werden diese gespeichert etc.). Idealerweise akzeptiert der User vor dem Absenden des Webformulars den Inhalt der Datenschutzerklärung via Tick Box.
 
Der Websitecheck liefert Prüfergebnisse u.a. zu den Fragen:

  • Werden die über Webformulare abgefragten Daten von Usern datenschutzkonform verarbeitet?
  • Wird der User aufgefordert, der Datenschutzerklärung zuzustimmen?
  • Sollten „captchas“ verwendet werden?

Gemäß DSGVO müssen Datenverarbeiter die gängigen Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Daten von Usern zu schützen. Ein gültiges SSL*-Zertifikat gilt hier mittlerweile als state-of-the-art. Außerdem werden Seiten ohne gültiges SSL-Zertifikat bei Suchmaschinen schlechter gereiht.
*SSL ist die Abkürzung für Secure Sockets Layer und ist ein Verschlüsselungsprotokoll, welches die sichere Kommunikation zwischen einem Browser (z.B. Firefox, Chrome) mit einem Webserver ermöglicht. Beim Aufruf einer Webseite prüft der Browser, ob die Webseite ein gültiges SSL-Zertifikat hat. Falls nicht, erscheint eine Fehlermeldung oder die Seite kann gar nicht angezeigt werden.
 
Der WSC liefert Prüfergebnisse u.a. zu den Fragen:

  • Werden SSL-Zertifikate verwendet?
  • Werden aktuelle/gültige SSL-Zertifikate verwendet?
  • Ist das SSL-Zertifikat auf die richtige Domain ausgestellt?

Der Website-Check gilt für eine angegebene Hauptseite. Falls Sie von dieser Seite Subdomains verknüpft haben, können bis zu 5 dieser Subdomains auch geprüft werden.

Vereinbaren Sie Ihren Website-Check

Für Interessenten:

Wir bieten neben dem Website-Check einen umfangreichen Firmen-Rechtsschutz inklusive Datenschutzpaket. 

  1. Anmeldung
  2. Website-Check für Ihre Homepage wird durchgeführt
  3. Übergabe Website-Check im Rahmen eines Beratungsgesprächs zum Firmen-Rechtsschutz
     

Zur Anmeldung

Für D.A.S.-Firmenrechtsschutz-Kunden:

Für Firmen-Rechtsschutz Premium Kunden bietet die D.A.S. die Möglichkeit eines kostenlosen Website-Checks.

Melden Sie sich dafür bei Ihrem Berater oder füllen Sie folgendes Formular aus: 
 

Zur Anmeldung

Weitere Versicherungsunterlagen

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie jederzeit per Mail anfordern: service@ergo-versicherungen.at 
Wir schicken Ihnen gerne die gewünschten Unterlagen zu.

Wir nehmen uns Zeit für Sie. Vereinbaren Sie einen individuellen Rechtsschutz-Beratungstermin.

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So erreichen Sie uns

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder sonstige Anliegen? Kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Panoramablick auf Wien vom Kahlenberg

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Werbung: Die vorliegenden Informationen dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Beratung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Abschluss der Versicherung bzw. keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie dienen nur der unverbindlichen Erstinformation und können eine auf die individuellen Verhältnisse der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherungsnehmers bezogene Beratung nicht ersetzen.