Erwin A. hat ein gutes Herz. Mit Geldspenden unterstützt er immer wieder verschiedenste soziale Einrichtungen. Mit der Zeit gelangen sein Name sowie seine Adresse in die Datenbanken zahlreicher Organisationen, die es auf Spendengelder abgesehen haben. Immer wieder bekommt er Post, auch von unseriösen Vereinen.
Er möchte wissen, wie er seine Daten löschen lassen kann. Die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung erklären ihm, dass er die Löschung seiner Daten bei jenen Einrichtungen verlangen kann, von denen er keine Post mehr bekommen möchte. Dazu genügt ein formloses Schreiben, das den Sachverhalt erklärt.
Um die Sache schnell zu lösen, nimmt sich eine Juristin des D.A.S. RechtsService der Sache an. Sie schickt im Auftrag von Herrn A. sogenannte „Löschungsbegehren“ an vier Organisationen. In den Schreiben werden die Vereine dazu aufgefordert, alle Daten des D.A.S. Kunden zu löschen und die Kontaktaufnahme zu beenden.
Die Intervention der D.A.S. ist erfolgreich und Herr A. hat seine Ruhe.