Mario P. hat bei einem seiner letzten Discobesuche Eva kennengelernt. Die beiden verstehen sich gut, aber als seine Fortgehbekanntschaft beginnt, 20-mal am Tag bei ihm anzurufen, wird es Herrn P. zu viel und er beendet die Beziehung. Das hält Eva aber nicht davon ab, sich weiterhin zu melden. Sie lauert ihm auch vor seinem Zuhause auf und schickt ihm Drohbriefe.
Verzweifelt wendet sich Herr P. an die D.A.S. Rechtsschutz AG. Die D.A.S. eigenen Juristen beraten den jungen Mann ausführlich über seine rechtlichen Möglichkeiten. Mit der D.A.S. Direkthilfe® versuchen sie, das Stalking außergerichtlich zu beenden. Leider ohne Erfolg.
Darum wird ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet, der Herrn P. vor Gericht vertritt. Der Anwalt kann erreichen, dass das Gericht eine Einstweilige Verfügung gegen Eva ausspricht. Ab diesem Zeitpunkt wird Mario P. in Ruhe gelassen.
Die Kosten für den Gerichtsprozess und den Anwalt werden vom Gegner übernommen.