
Die außergerichtliche Konfliktlösungsmethode
Wann immer möglich, versuchen die knapp 40 D.A.S. eigenen Top-Juristen eine zeit-, nerven- und kostensparende außergerichtliche Lösung durch die D.A.S. Direkthilfe® zu erreichen. Denn Gerichtsverfahren sind meist langwierig und teuer. Umso besser, wenn rechtliche Probleme ohne Richter und Anwalt gelöst werden können.
Oft geht es auch ohne Anwalt und Gericht
D.A.S. Kunden können kostenlos von der D.A.S. Direkthilfe® profitieren, indem sie ihren Schaden z. B. online oder unter 0800 386 300 melden. Die D.A.S. eigenen Juristen übernehmen den Fall und beraten zu möglichen Lösungsvarianten. Kommt eine außergerichtliche Lösung in Betracht, wird den Kunden angeboten, im Rahmen der D.A.S. Direkthilfe® selbst aktiv zu werden – etwa mit einem Interventionsschreiben an die Gegenseite. So spart man sich Zeit, Nerven und vor allem den oftmals unangenehmen Weg zum Anwalt und vor Gericht.
Hohe Erfolgsquote zeigt, dass D.A.S. Direkthilfe® funktioniert
Ein weiterer Mehrwert für Kunden ist die hohe Erfolgsquote der D.A.S. Direkthilfe®. Die über 60-jährige Erfahrung der D.A.S. hat gezeigt, dass in den meisten Fällen schon ein Schreiben ausreicht, damit der Gegner einlenkt und beispielsweise den offenen Rechnungsbetrag umgehend bezahlt.
Neben der D.A.S. Direkthilfe® existieren auch noch viele weitere RechtsService-Leistungen wie z. B. die D.A.S. Rechtsberatung, das D.A.S. 24h-Service und die rund 500 D.A.S. Partneranwälte von denen die Kunden profitieren.
Ein Fall aus dem echten Leben

Die Rückmeldung nach der Veranstaltung ist äußerst positiv, es hat allen geschmeckt. Dennoch wird nur ein Teil der Rechnung vom Auftraggeber bezahlt. Einen Grund dafür gibt es nicht, auch die schriftlichen Mahnungen über den Restbetrag von 800 Euro werden einfach ignoriert.
Das lässt die Gastronomin nicht auf sich sitzen und wendet sich unter 0800 386 300 an die D.A.S. Juristen. Eine Mitarbeiterin des D.A.S. RechtsService berät Frau B. über ihre Möglichkeiten. Ihr wird empfohlen, den offenen Rechnungsbetrag im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® außergerichtlich einzufordern.
Christl B. stimmt dem Angebot zu und die D.A.S. Juristin setzt einen Brief auf, in dem zur Bezahlung des Restbetrags aufgefordert wird. Darin steht auch, dass bei Nichtbezahlung einer der D.A.S. Partneranwälte mit dem Forderungsmanagement beauftragt wird.
Schon kurze Zeit später zeigt das Schreiben Wirkung und die Rechnung wird beglichen.