Christl B. bietet neben dem klassischen Restaurantbetrieb auch Catering für Feste und Firmenfeiern an. Ein Auftraggeber bestellt für eine Präsentation ein Buffet für 300 Personen. Christl B. freut sich über diesen großen Auftrag und richtet das Catering wunschgemäß aus.
Die Rückmeldung nach der Veranstaltung ist äußerst positiv, es hat allen geschmeckt. Dennoch wird nur ein Teil der Rechnung vom Auftraggeber bezahlt. Einen Grund dafür gibt es nicht, auch die schriftlichen Mahnungen über den Restbetrag von 800 Euro werden einfach ignoriert.
Das lässt die Gastronomin nicht auf sich sitzen. Sie wendet sich an ihre D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Im D.A.S. RechtsService Inkasso berät eine Mitarbeiterin Christl B. Der offene Betrag kann zuerst via D.A.S. Direkthilfe® durch die Mitarbeiterin selbst eingefordert werden. Führt das Schreiben bei der Gegenseite zu keinem gewünschten Ergebnis, wird das Forderungsmanagement an einen D.A.S. Partneranwalt übergeben.
Christl B. stimmt dem Angebot zu, via D.A.S. Direkthilfe® den offenen Betrag einzufordern. Also setzt die Mitarbeiterin im D.A.S. RechtsService Inkasso einen Brief mit der Forderung der Restzahlung an die Gegenseite auf. Es braucht noch eine weitere Urgenz, aber dann überweist der Besteller die Restforderung an Christl B.