Strafbescheid vom Zoll! Was nun?

Inhaltsbereich
Steuer Rechtsschutz

Charlie M. ist leidenschaftlicher Rotweintrinker. In seinen Urlauben ist er immer auf Schnäppchenjagd nach edlen Tropfen. In seinem letzten Italienurlaub wird er in einer kleinen Vinothek fündig. Er überlegt nicht lange und kauft zwei Kartons kroatischen Rotweins zu einem besonders günstigen Preis.

Bei der Heimreise wird er auf einem Parkplatz in Kärnten von zwei Zollbeamten kontrolliert. Diese finden die zwei Kisten Wein im Kofferraum. Da es aber nicht verboten ist, Wein aus Italien nach Österreich zu importieren, denkt sich Herr M. weiter nichts dabei.

D.A.S. Partneranwälte verteidigen Kunden in Finanzstrafverfahren

Umso größer ist das Erstaunen, als ihm sechs Wochen später ein Strafbescheid des Zolls zugestellt wird. Herrn M. wird vorgeworfen, illegal eine unerlaubt große Menge an Wein aus Kroatien nach Österreich eingeführt zu haben. Herr M. ist entsetzt und weiß nicht, wie er beweisen soll, dass er aus Italien und nicht Kroatien kam. Daher wendet er sich an die D.A.S. Juristen.

Diese schalten einen ihrer rund 500 spezialisierten Partneranwälte ein. Der Partneranwalt kann erwirken, dass der Strafbescheid aufgehoben wird. Die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 2.422 Euro übernimmt die D.A.S.

Steuer-Rechtsschutz für Firmen- und Privatkunden

Herr M. ist Firmenkunde und hat den Produktbaustein Steuer-Rechtsschutz in seinem Profi-Rechtsschutz dabei. So kann die D.A.S. seine rechtlichen Interessen im Bereich des Steuer-, Zoll- und sonstigen Abgaberechts vor dem Verfassungsgerichtshof oder Verwaltungsgerichtshof wahrnehmen. Der Steuer-Rechtsschutz sichert Herrn M. auch in einem Finanzstrafverfahren ab.
Für Privatkunden ist der Steuer-Rechtsschutz im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat enthalten.