Schmerzensgeld wird nicht bezahlt! Was nun?

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Disko Türsteher

Schon seit einigen Monaten jobbt Patrick H. als Security in Discos und bei Abendveranstaltungen.
Größere Probleme oder gefährliche Situationen hat es bis jetzt nie gegeben – bis Patrick H. eines Abends einen Streit zwischen drei Gästen schlichten will. Dabei wird er selbst von einem der Beteiligten verletzt und erleidet einen verschobenen Bruch seines Schlüsselbeins.

D.A.S. eigene Juristen helfen Kunden bei Rechtsproblemen

Als D.A.S. Kunde weiß er, dass er immer auf die Hilfe von erfahrenen Juristen zählen kann.
Daher wendet er sich sofort, nach Aufnahme seiner Anzeige durch die Polizei, an die D.A.S. Rechtsschutz AG. 
Die D.A.S. eigenen Juristen erläutern ihm die bevorstehenden rechtlichen Schritte und empfehlen ihm, Schmerzensgeld zu fordern.

Einer der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte übernimmt den Fall von Herrn H. und
vertritt den D.A.S. Kunden im Strafverfahren gegen den Randalierer vor Gericht. Obwohl das
Gericht Herrn H. mit seiner Geldforderung Recht gibt, ist die Summe beim Gegner uneinbringlich. Denn dieser ist arbeitslos und kann nicht bezahlen. 

Zum Glück ist im Rechtsschutzpaket von Patrick H. auch eine Ausfallsversicherung inkludiert.
Dank dieser übernimmt die D.A.S. die Schmerzensgeldforderung und bezahlt ihrem Kunden
die 3.500 Euro.

Ausfallsversicherung bereits in Basisabdeckung inkludiert

Unglückliche Überraschungen kann es immer geben. Zum Glück hat Patrick H. gut vorgesorgt und mit seinem D.A.S. Rechtsschutz Privat auch eine Ausfallsversicherung abgeschlossen.
Diese ist dann wichtig, wenn eine zugesprochene Schmerzensgeldforderung beim Gegner uneinbringlich ist. In diesen Fällen springt die D.A.S. ein und zahlt die Summe aus.