Juristische Hilfe benötigt! Was nun?

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Mann wischt Boden auf

Aaron H. ist glücklicherweise an dem Tag zu Hause, als der Zulaufschlauch seiner Waschmaschine platzt und sein Badezimmer geflutet wird. Obwohl er rasch eingreifen kann, werden sein Vorzimmerboden und seine Badezimmertür durchnässt und müssen repariert werden. Seine Haushaltsversicherung weigert sich aber, den gesamten entstandenen Schaden zu bezahlen.

Schadensfälle einfach online melden

Herr H. sieht nicht ein, warum er auf den Kosten sitzen bleiben soll und will sich an die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG wenden. Als D.A.S. Kunde weiß er, dass er seine Rechtsfälle nicht nur über die Telefonnummer 0800 386 300, sondern auch online auf der D.A.S. Website unter "Was tun im Rechtsschutzfall" melden kann.

Kurz nachdem er das Online-Formular ausgefüllt und abgeschickt hat, meldet sich eine der D.A.S. eigenen Juristinnen bei ihm. Sie erklärt ihm das weitere Vorgehen. Mittels D.A.S. Direkthilfe® wird außergerichtlich versucht, die Haushaltsversicherung zum Einlenken zu bewegen. Mit Erfolg! Die andere Versicherung bezahlt den ganzen Schaden und Herr H. kann sich seine Badezimmertür und den Vorzimmerboden reparieren lassen.

KundenService online, telefonisch und per E-Mail

Unter www.das.at/kundenservice finden sich noch viele weitere Services und Formulare, die Herr H. schon öfters benutzt hat. So kann er dort z. B. seine Adress- oder Kennzeichenänderung bekannt geben und die D.A.S. Ombudsstelle kontaktieren.

Neben diesen Möglichkeiten auf der D.A.S. Website erreichen Kunden das D.A.S. KundenService und die D.A.S. Juristen aber selbstverständlich auch unter 
0800 386 300 oder kundenservice@das.at.