Belästigung durchs Grillen! Was nun?

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Wohnwelt

Corinna P. und ihr Mann leben im dritten Stock in einer Genossenschaftswohnung in Wien. Ihre Nachbarn haben sich einen neuen Holzkohlegrill gekauft, den sie seit Neuestem auch auf dem Balkon anheizen. Regelmäßig ziehen Rauchschwaden in die Wohnung von Frau P., was besonders am Abend sehr störend ist.

Als eines Tages auch noch eine Grillparty am Nachbarbalkon veranstaltet wird, reißt Familie P. der Geduldsfaden. Sie bitten die Nachbarn, von Holzkohle auf einen Elektrogrill umzusteigen, aber diese weigern sich.

D.A.S. Juristen helfen bei Problemen mit den Nachbarn

Frau P. wendet sich daraufhin an die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG. Diese erklären ihr, dass Grillen am Balkon nicht in allen Häusern gestattet ist und es auf die Hausordnung ankommt. Des Weiteren hätten die Nachbarn eigentlich dafür zu sorgen, dass die Familie P. durch den Rauch nicht belästigt wird. Die D.A.S. eigenen Juristen kontaktieren die Nachbarn und versuchen, die Sache außergerichtlich zu klären. Doch diese zeigen sich weiterhin uneinsichtig und sehen nicht ein, warum sie nicht mehr Grillen sollen.

Deshalb wird eine D.A.S. Partneranwältin eingeschaltet. Diese bringt eine Unterlassungsklage bei Gericht ein. Und siehe da: Bereits einige Wochen später ist der Rechtsstreit geklärt. Familie P. hat Recht bekommen und den Nachbarn wird das Grillen am Balkon mit Holzkohle verboten. Auch die Gerichts- und Anwaltskosten musste die Gegenseite übernehmen.

WohnWelt schützt Wohnungsmieter

Frau P. und ihr Mann sind mit dem D.A.S. Rechtsschutz Premium umfassend geschützt. Darin ist auch die Absicherung ihrer WohnWelt enthalten. So wurde ihnen bei ihrem Nachbarschaftsstreit rasch geholfen.