Unterlassungsklage wegen Grillfeier! Was nun?

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Grillfeier

Stefanie R. möchte endlich ihren neuen Elektrogrill nutzen. Daher lädt sie ihre Freunde zum Abendessen ein. Allen Gästen schmeckt das Essen hervorragend und sie lassen den Abend bis um 23 Uhr auf dem Balkon ausklingen. Danach schickt Frau R. ihre Freunde nach Hause, um die Nachbarn nicht zu stören.

Spezialisierte D.A.S. Partneranwälte wehren Klagen ab

Kein Wunder also, dass Frau R. aus allen Wolken fällt, als ihr drei Wochen später eine Unterlassungsklage zugestellt wird. Der Vorwurf: Durch ihr ständiges Grillen würde sie ihre Nachbarn einer unzumutbaren Geruchsbelästigung aussetzen. Außerdem sei sie regelmäßig bis spät in die Nacht auf ihrem Balkon und würde dort musizieren und Lärm machen.

Frau R. findet diese Unterstellungen unfassbar ungerecht. Sie wendet sich an die D.A.S. Rechtsschutz AG und bittet um Hilfe. Noch am selben Tag wird ihr ein auf Nachbarschaftsstreitigkeiten spezialisierter D.A.S. Partneranwalt vermittelt. Dieser übernimmt die Vertretung von Stefanie R. im Gerichtsverfahren. Er kann bereits am ersten Verhandlungstag glaubhaft machen, dass Frau R. Maßnahmen getroffen hat, um die Belästigung möglichst gering zu halten. So hat sie extra mit einem Elektrogrill gegrillt und die Gäste um 23 Uhr nach Hause geschickt.

Der gegnerische Anwalt lenkt rasch ein und stimmt einem Ruhen des Verfahrens zu. Um das Verfahren nicht unnötig weiterzuführen, wird vereinbart, dass beide Parteien ihre Kosten selbst tragen. Die Kosten des D.A.S. Partneranwalts übernimmt die D.A.S. für Frau R.

WohnWelt für Streitigkeiten mit den Nachbarn

Frau R. ist wahnsinnig erleichtert. Vor allem auch deshalb, weil ihr keinerlei Kosten entstanden sind. Gut, dass sie durch ihren D.A.S. Privat-Rechtsschutz Privat und der zusätzlichen Absicherung ihrer WohnWelt umfassend geschützt war.