Dürfen Unternehmen Nicht-Geimpften den Zugang verwehren?
In Österreich herrscht die sogenannte Abschlussfreiheit. Das heißt, dass Unternehmen selbst entscheiden dürfen, ob, mit wem und worüber diese Verträge abschließen. Eine Verweigerung sollte in der Regel einer sachlichen Rechtfertigung unterliegen bzw. darf Kunden nicht gröblich benachteiligen. Hier wird von der Rechtsprechung eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Unternehmen und den Interessen der Kunden vorgenommen. Diese Interessenabwägung hängt auch stark davon ab, inwiefern die Impfung vor einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus schützt. Dies ist aus heutiger wissenschaftlicher Sicht noch unklar.
Nachstehend eine beispielhafte Auswahl an Unternehmen, bei denen eine etwaige Impfpflicht von Bedeutung sein kann:
Fluglinien
Bei Fluglinien wäre es beispielsweise denkbar, eine Impfung für den Transport von Passagieren vorauszusetzen. Dies könnte damit begründet werden, dass sich in einem Flugzeug viele Menschen auf engem Raum aufhalten und nur mit der Impfung gewährleistet werden kann, dass sich die Krankheit nicht ausbreitet bzw. die Allgemeinheit und das Personal von vorneherein geschützt ist.
Restaurants
Auch beim Zutritt zu Restaurants oder Bars muss eine entsprechende Interessenabwägung vorgenommen werden. Hierbei kommt es einerseits darauf an, welche gesetzlichen Vorgaben dazu bestehen und andererseits, ob die Corona-Impfung tatsächlich gegen die Ausbreitung des Coronavirus wirkt.
Unternehmen mit Monopolstellung
Unternehmen mit Monopolstellung sind vor allem Unternehmen, die Versorgungsleistungen (z.B. Eisenbahn, Post, Energieversorger, Nahversorger, usw.) anbieten. Diese unterliegen einem sogenannten Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass diese Anbieter verpflichtet sind, mit jedem zu den üblichen Bedingungen Verträge abzuschließen. Daher ist anzunehmen, dass beispielsweise die ÖBB auch ungeimpfte Personen transportieren muss. Das Tragen einer FFP2-Maske für den Zutritt könnte allerdings als erforderliche Bedingung vorgeschrieben werden. Hier ist vor allem der Gesetzgeber gefordert, klare und eindeutige Regelungen zu schaffen.