Rund um den Einkauf

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Habe ich ein Recht auf Umtausch?

Wenn die gekaufte Ware nicht gefällt oder nicht passt, sonst aber keine Mängel hat, besteht kein Anspruch auf Austausch oder Rückforderung des Kaufpreises. Es sei denn, Sie haben dies vereinbart und auf der Rechnung vermerken lassen. Die meisten HändlerInnen sind bereit dazu.
 

Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht! Es besteht auch kein Recht auf Ausstellung einer Gutschrift/eines Gutscheines!

Tipp: Am besten ist es, vor dem Kauf gleich nachzufragen, ob es ein kostenloses Umtauschrecht gibt. Die meisten Firmen vermerken auf der Rechnung ein Umtauschrecht innerhalb eines gewissen Zeitraumes.

Achten Sie auch darauf!

 

Wann muss ich Stornogebühr zahlen?

In Österreich gilt der strenge Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind. Der Verkäufer kann auf Vertragseinhaltung bestehen, wenn keine besonderen Rücktrittsregelungen gelten. 

In der Praxis wird allerdings sehr oft – entweder im Vorhinein oder Nachhinein – vereinbart, dass die Ware gegen Zahlung einer Stornogebühr vom/von der VerkäuferIn zurückgenommen wird. 
 

Die Höhe der Stornogebühr wird meistens im Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. 

Wenn keine Vereinbarung über die Höhe getroffen wurde, dann gilt als allgemeine Grenze 15 % vom Kaufpreis. Dieser Prozentsatz kann nur in ganz bestimmten Fällen erhöht werden (z. B. wenn dem Verkäufer besondere Aufwendungen entstanden sind). In bestimmten Fällen kann dieser Betrag auch vom Gericht reduziert werden.

Tipp: Fragen Sie vor Vertragsabschluss, ob der Verkäufer überhaupt die Ware zurücknehmen würde und ob dann Stornogebühren anfallen.


Für die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ist keine Stornogebühr zu zahlen.

 

Was bedeutet Gewährleistung?

Wenn die Ware schon im Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft ist, hat man gesetzliche Gewährleistungsrechte.

Es gibt folgende rechtliche Möglichkeiten:

1. Kostenlose Verbesserung/Reparatur der Ware durch den/die VerkäuferIn

wenn nicht möglich, dann:

2. Kostenloser Austausch der Ware

wenn nicht möglich, dann:

3. Preisminderung

wenn nicht zumutbar, dann:

4. Rückabwicklung des Vertrages bei besonders schweren Mängeln  ("Wandlung") 

Gewährleistungspflichtig ist immer der/die VerkäuferIn (nicht Hersteller oder Importeur). Bei einem Gewährleistungsmangel muss man keinen Gutschein akzeptieren! Auch eine Stornogebühr ist bei Gewährleistungsmängeln nicht erlaubt! 

 

Was heißt Garantie?

Dies ist ein freiwilliges Versprechen des/der HändlerIn oder des/der HerstellerIn. Die Garantie bietet zusätzliche Rechte im Umfang einer Garantieerklärung/Urkunde.

Vorteil: Es werden davon zusätzlich Mängel umfasst, die erst nach dem Kauf entstanden sind. Achten Sie auf den genauen Inhalt des Garantiescheines – Verschleißteile sind meist ausgenommen!

 

Welche Rechte habe ich bei einem Gutschein?

Ein unbefristet ausgestellter Gutschein kann innerhalb von 30 Jahren eingelöst werden. Ausgenommen das Unternehmen ist in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen. Deshalb empfehlen wir, den Gutschein rasch einzulösen.

Eine Befristung des Gutscheines ist aber grundsätzlich erlaubt: Die Befristung muss eindeutig erfolgen (auf dem Gutschein bzw. der Rechnung). Die Frist darf nicht zu kurz bemessen sein. Dabei handelt es sich immer um eine Einzelentscheidung bei Gericht.

Der Oberste Gerichtshof (7 Ob 22/12d) hat bereits entschieden, dass eine 2jährige Befristung eines Thermengutscheins unzulässig war.