Der Landwirt Peter K. bewirtschaftet ein 48 ha großes Ackergrundstück. Er hat im Rahmen des von der AMA aufgelegten so genannten ÖPUL-Programmes (= Österr. Programm für umweltgerechte Lebensräume) Fördergeld beantragt und dieses bereits zum fünften Mal genehmigt bekommen.
Bei einer entsprechenden stichprobenartigen Prüfung durch die AMA wird festgestellt, dass angeblich zu viel Fördergeld ausbezahlt wurde, da die Hektarangaben von Herr K. nicht korrekt gewesen sind. Die AMA fordert daher per Bescheid einen Teil der Förderung von Herrn K. zurück.
Mit Hilfe eines D.A.S. Partneranwalts bringt er gegen diese ungerechtfertigte Rückforderung eine Bescheidbeschwerde und einen Vorlageantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein. Mit Erfolg, der Bescheid wird aufgehoben und Peter K. kann aufatmen. Die Anwalts- und Verfahrenskosten übernimmt die D.A.S. für ihn.