
So hilft der Straf-Rechtsschutz der D.A.S.
Sie sind in einen Fahrradunfall verwickelt und werden wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt?Der Straf-Rechtsschutz schützt Sie bei Verurteilungen wegen fahrlässiger Straftaten und bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens wegen eines Vorsatzdeliktes.
Ein Fall aus dem echten Leben

Anita W. lässt in der Früh gerne mal das Auto stehen und fährt die paar Kilometer mit dem Fahrrad in die Arbeit. Auf der kurzen Strecke, die an einer Schule vorbeiführt, fährt Frau W. besonders aufmerksam, um Unfälle mit Kindern zu vermeiden.
Eines Tages passiert leider trotzdem ein Unglück: Ein Schulkind springt vor Frau W. auf die Straße und wird zu Boden geschleudert. Zum Glück scheint es so, als ob das kleine Mädchen mit dem Schrecken und ein paar Prellungen davongekommen wäre.
Wochen später erhält Frau W. aber ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. In diesem steht, dass gegen sie ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet wurde.
Anita W. wendet sich sofort an das D.A.S. RechtsService unter 0800 386 300. Die D.A.S. organisiert ihr einen erfahrenen Anwalt. Diesem gelingt es, das Gericht davon zu überzeugen, dass Frau W. alles ihr Mögliche getan hat, um den Unfall zu verhindern. Frau W. wird freigesprochen.
Die Kosten für den Anwalt und das Gerichtsverfahren werden von der D.A.S. bezahlt. Für Frau W. sind keinerlei Kosten entstanden.
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