
So hilft die Immaterialgüterrechtsdeckung der D.A.S.
Ihre Hochzeitsfotos wurden ohne Ihr Einverständnis für den Werbefolder des Fotografen verwendet?Die Immaterialgüterrechtsdeckung schützt Sie bei Streitigkeiten über Verträge, die geistiges Eigentum beinhalten. Darüber hinaus sind Probleme rund um das Recht am eigenen Bild abgesichert.
Ein Fall aus dem echten Leben

Für ihre Hochzeit engagieren Ewald und Susanna F. einen professionellen Fotografen, der ihren besonderen Tag mit der Kamera begleitet. Mit dem Ergebnis sind sie sehr zufrieden und sie empfehlen das Fotostudio sogar weiter.
Ein Jahr später wird dem Ehepaar ein Werbefolder des Fotografen per Post zugeschickt. Als sie die Werbebroschüre durchblättern, trauen sie ihren Augen nicht: Ihr Hochzeitsfoto wird als Werbebild verwendet!
Die Erlaubnis für die Verwendung ihres Bildes haben Sie nie erteilt. Da der Fotograf nicht einlenken will und das Bild weiterhin verwendet, schaltet Familie S. die D.A.S. Juristen ein. Diese beauftragen einen der spezialisierten und erfahrenen D.A.S. Partneranwälte mit dem Fall. Der Anwalt vertritt die Interessen von Ewald und Susanna F. vor Gericht und kann erreichen, dass das Foto von dem Folder entfernt werden muss und die Familie finanziell entschädigt wird.
Die entstandenen Anwaltskosten übernimmt der Gegner.
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Wo ist die Immaterialgüterrechtsdeckung inkludiert?
Die Immaterialgüterrechtsdeckung ist für Privatkunden im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat enthalten.
Durch Kombination aller Lebenswelten können Sie sich auch umfassend mit unserem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium absichern.
Für Firmenkunden ist die Immaterialgüterrechtsdeckung im Premium-Rechtsschutz enthalten.
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