Heidrun K. ist selbstständige Masseurin. Um ihre Steuererklärung kümmert sich ein externer Steuerberater, der jedes Jahr eine stattliche Summe überwiesen bekommt. Wegen der angekündigten Betriebsprüfung macht sich Frau K. also keine Sorgen und geht davon aus, dass alles in Ordnung sein wird.
Darum fällt Frau K. auch aus allen Wolken, als sie vollkommen unerwartet einen Bescheid mit einer schmerzlich hohen Nachforderung vom Finanzamt bekommt. Die Nachforderung ist so hoch, dass sie sogar die berufliche Existenz von Frau K. gefährdet.
Als D.A.S. Kundin kann die Masseurin auch in diesem Fall auf die D.A.S. zählen. Eine erfahrene D.A.S. Partneranwältin vertritt die Masseurin vor dem Bundesfinanzgericht. Nach zähen Verhandlungen endlich die erlösende Nachricht: Die Nachzahlungsforderung wird reduziert.
Den neuen Betrag kann sich Frau K. locker leisten und muss somit keine Angst mehr um ihre Firma haben.