Ein Fall aus der Praxis
Ihre Bäckerei liefert regelmäßig Brot und Gebäck an das Verteilerzentrum einer großen Einzelhandelskette. Die für den Einkauf zuständige Abteilung behauptet nun plötzlich, dass die Lieferungen im letzten Quartal nur teilweise erfolgt sind. Angeblich wurde die vereinbarte Menge an Brot nicht zugestellt, jedoch komplett verrechnet. Sie haben die spezifizierte Menge allerdings immer lückenlos abgeliefert und müssen nun die offene Rechnung einklagen.