Die Bäckerei von Alexandra C. liefert regelmäßig Brot und Gebäck an das Verteilerzentrum einer großen Einzelhandelskette. Die für den Einkauf zuständige Abteilung behauptet nun plötzlich, dass die Lieferungen im letzten Quartal nur teilweise erfolgt sind. Angeblich wurde die vereinbarte Menge an Brot nicht zugestellt, jedoch komplett verrechnet. Frau C. hat die spezifizierte Menge allerdings immer lückenlos abgeliefert.
Da die Einzelhandelskette nicht einlenkt, wendet sich Frau C. an die Juristen der D.A.S. Rechtsschutz AG. Einer der erfahrenen Juristen setzt im Zuge der
D.A.S. Direkthilfe® ein Schreiben an die Gegenseite auf. Darin wird erläutert, dass die Lieferungen immer vollständig erbracht wurden und der Rechnungsbetrag zu begleichen ist. Andernfalls würde einer der Partneranwälte mit dem Fall beauftragt werden.
Das Schreiben zeigt schon nach kurzer Zeit Wirkung und die Handelskette lenkt ein. Der offene Rechnungsbetrag wird an Frau C. überwiesen.
Für den D.A.S. Kunden war diese RechtsService-Leistung vollkommen kostenlos.