
So hilft der allgemeine Vertrags-Rechtsschutz der D.A.S.
Ihre neue Waschmaschine funktioniert nach kurzer Zeit schon nicht mehr? Ihre Haushaltsversicherung weigert sich, einen Schaden zu übernehmen?
Mit dem Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutz unterstützt Sie die D.A.S. bei Streitigkeiten aus Verträgen über beweglichen Sachen (z. B. bei Online-Bestellungen, entgangenen Urlaubsfreuden oder bei Dienstleistungen).
Ein Fall aus dem echten Leben

Fatma M. hat sich bei einem Elektrofachhändler eine neue Waschmaschine gekauft. Anfangs ist damit noch alles in Ordnung, aber bereits nach drei Wochen funktioniert das Gerät nicht mehr. Frau M. möchte, dass der Händler die Reparatur übernimmt. Dieser weigert sich aber. Auch ein Austausch des defekten Geräts kommt für ihn nicht in Frage.
Frau M. ist zum Glück bei der D.A.S. versichert und kann sich unter 0800 386 300 an erfahrene Juristen wenden. Diese versuchen, mit der D.A.S. Direkthilfe®, der außergerichtlichen Konfliktlösungsmethode, den Händler zum Einlenken zu bewegen.
Als sich der Verkäufer der Waschmaschine weiterhin weigert, schaltet die D.A.S. eine spezialisierte D.A.S. Partneranwältin ein. Diese zieht mit dem Fall vor Gericht und bekommt bereits in erster Instanz Recht zugesprochen. Der Händler muss die Waschmaschine reparieren oder das Gerät austauschen.
Um die Prozesskosten muss sich Frau M. auch nicht kümmern, da diese vom Gegner übernommen werden.
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Wo ist der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz inkludiert?
Der Allgemeine Vertrags-Rechtsschutz ist für Privatkunden bereits in der Basisabsicherung, dem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat, enthalten. Durch Kombination aller Lebenswelten können Sie sich auch umfassend mit unserem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium absichern.
Firmenkunden sind bei vertraglichen Streitigkeiten durch den Auftragnehmer-Rechtsschutz oder Auftraggeber-Rechtsschutz geschützt.
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