
Bei Thomas Cook gebucht, was tun?
Die Insolvenz des österreichischen Reiseveranstalters Thomas Cook ist in aller Munde. Viele Kunden fragen sich, wie sie ihr Geld zurückbekommen und ob sie ihre Reise trotzdem antreten können. Die Juristen der D.A.S. Rechtsberatung haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.Achtung: Ansprüche aus Pauschalreisen können nur noch bis zum 17. November 2019 geltend gemacht werden!
D.A.S. Kunden können ihren Schadensfall ganz einfach online melden!
Wie bekomme ich mein Geld zurück?
Wenn Sie bei Thomas Cook eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen im Sinne der Pauschalreiseverordnung (PRV) gebucht haben, können Sie Ihre Ansprüche auf Kostenerstattung und Entschädigung noch bis zum 17. November 2019 geltend machen.Kontaktieren Sie dafür den Abwickler AWP P&C S.A. unter folgenden Kontaktdaten:
AWP P&C S.A.
Niederlassung für Österreich
Pottendorfer Straße 23-25
1120 Wien
Telefonnummer: +43 1 525 03 6853
Fax: +43 1 525 03-999
E-Mail: thomascook.at@allianz-assistance.at
Auch Ihr Reisebüro kann Auskunft geben
Der Masseverwalter teilte mit, dass alle Reisen abgesagt wurden.Haben Sie bei Thomas Cook gebucht und steht Ihre Reise noch bevor, dann kontaktieren Sie Ihr Reisebüro und informieren Sie sich hinsichtlich der Erstattung allfälliger bereits bezahlten Kosten.
Folgende Unternehmen sind von der Insolvenz Thomas Cook AG Austria betroffen:
- Neckermann
- Air Marin
- Bucher Reisen
- Öger Tours
0800 386 300 Auskunft.
Vorsicht vor Internetbetrügern!
Internetbetrüger versuchen über die Thomas Cook Pleite an sensible Verbraucherdaten zu gelangen. Geben Sie keine Pass-, Ausweis- oder Kreditkartendaten per E-Mail oder Telefon weiter.