
So hilft der Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Rechtsschutz der D.A.S.
Die Sozialversicherungsanstalt erkennt Ihren Antrag auf Invaliditätspension nicht an? Die Österreichische Gesundheitskasse verweigert die Übernahme der Kosten für ein teures aber notwendiges Medikament?Der Rechtsschutz für Sozialversicherungs- und Sozialversorgungsstreitigkeiten hilft bei Auseinandersetzungen mit Sozialversicherungsträgern (z. B. Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) und vor dem Sozialministeriumservice im privaten und beruflichen Lebensbereich.
Ein Fall aus dem echten Leben

Helmut W. leidet an Hepatitis C. Alle bisherigen Behandlungen konnten das Virus nicht nachhaltig bekämpfen. Im Rahmen eines medizinischen Versuchs unterzieht er sich einer neuartigen, vielversprechenden Therapie.
Nachteil dieser Methode ist, dass die Anzahl der weißen Blutkörperchen drastisch sinkt, somit erhöht sich die Infektionsgefahr. Dagegen gibt es ein Medikament, das jedoch sehr teuer ist und deshalb von der Krankenkasse nicht bewilligt wird.
Mit Unterstützung eines D.A.S. Partneranwalts klagt er die Krankenkasse. Leider verliert er den Prozess in zwei Instanzen. Mittels außerordentlicher Revision geht die Rechtssache aber an den Obersten Gerichtshof. Dieser hebt die Urteile der Vorinstanzen auf und weist die Entscheidung an die Erstgerichte zurück. Der Partneranwalt ist zuversichtlich, die für Herrn W. wichtige Behandlung „im Namen der Republik“ erstreiten zu können.
Wegen der immens hohen Prozesskosten braucht sich Herr W. auch keine Sorgen zu machen. Denn die D.A.S. bietet Privatkunden eine unlimitierte Kostenübernahme. Das bedeutet: Egal, wie teuer ein privater Rechtsschutzfall wird, die D.A.S. übernimmt die vollen Kosten.
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Was ist versichert?
- Gerichtsverfahren gegenüber Sozialversicherungsträgern wegen sozialversicherungsrechtlicher Leistungssachen
- Verfahren vor Verwaltungsbehörden und -gerichten wegen Sozialversicherungspflicht, Sozialversicherungsberechtigung sowie bei Beitragsstreitigkeiten
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren nach dem Pflegegeld-, Heeresversorgungs-, Impfschaden- und Verbrechensopfergesetz
Wo ist der Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Rechtsschutz inkludiert?
Der Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Rechtsschutz ist für Privatkunden bereits in der Basisabsicherung, dem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat, enthalten. Durch Kombination aller LebensWelten können Sie sich auch umfassend mit unserem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium absichern.
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