Helmut W. leidet an Hepatitis C. Alle bisherigen Behandlungen konnten das Virus nicht nachhaltig bekämpfen. Im Rahmen eines medizinischen Versuchs unterzieht er sich einer neuartigen, vielversprechenden Therapie.
Nachteil dieser Methode ist, dass die Anzahl der weißen Blutkörperchen drastisch sinkt, somit erhöht sich die Infektionsgefahr. Dagegen gibt es ein Medikament, das jedoch sehr teuer ist und deshalb von der Krankenkasse nicht bewilligt wird.
Mit Unterstützung eines D.A.S. Partneranwalts klagt er die Krankenkasse. Leider verliert er den Prozess in zwei Instanzen. Mittels außerordentlicher Revision geht die Rechtssache aber an den Obersten Gerichtshof. Dieser hebt die Urteile der Vorinstanzen auf und weist die Entscheidung an die Erstgerichte zurück. Der Partneranwalt ist zuversichtlich, die für Herrn W. wichtige Behandlung „im Namen der Republik“ erstreiten zu können.
Wegen der immens hohen Prozesskosten braucht sich Herr W. auch keine Sorgen zu machen. Denn die D.A.S. bietet Privatkunden eine unlimitierte Kostenübernahme. Das bedeutet: Egal, wie teuer ein privater Rechtsschutzfall wird, die D.A.S. übernimmt die vollen Kosten.