Angela P. ist erschüttert. Nicht nur, dass sie den plötzlichen Tod ihres Vaters verkraften muss, ihr Bruder streitet mit ihr jetzt auch um das Erbe. Der Bruder behauptet, dass ihm der Vater zu Lebzeiten einen großen Anteil seines Vermögen versprochen hat. Außerdem fordert er die goldene Uhr des Großvaters. Dass der Bruder zu seiner Hochzeit das Wochenendhaus im Grünen bekommen hat, bleibt völlig unerwähnt.
Die D.A.S. beauftragt eine auf Erbrecht spezialisierte Anwältin. Diese vertritt die D.A.S. Kundin in dem Prozess vor Gericht und gegen den Bruder.
Dank des Verhandlungsgeschicks der Anwältin, können sich Frau P. und ihr Bruder auf einen Vergleich einigen, der für beide Seiten in Ordnung ist.
Durch die zahlreichen Verhandlungen, Zeugeneinvernahmen und Sachverständigengutachten, sind erhebliche Prozesskosten entstanden.
Die D.A.S. übernimmt die Kosten für den Anwalt, das Gericht und die Sachverständigengebühren in Höhe von 8.600 Euro.