Angelika H. ist Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in ihrem Ort. Nach tagelangen und heftigen Regenfällen, droht der Fluss über die Ufer zu treten und die angrenzenden Häuser zu überschwemmen. Frau H. meldet sich freiwillig zum Einsatz und lässt sich dafür von ihrem Dienstgeber freistellen.
Beim Tragen eines Sandsackes verletzt sie sich an der Hand. Als sie die Verletzung ihrer privaten Unfallversicherung meldet, weigert sich diese, die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Frau H. will sich das nicht gefallen lassen und wendet sich an die D.A.S. Rechtsschutz AG.
Im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® setzt einer der Juristen ein Schreiben an die Unfallversicherung auf. Darin wird dazu aufgefordert, die vereinbarte Summe an Frau H. zu bezahlen. Andernfalls würde einer der rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälte eingeschaltet werden.
Die Versicherung lenkt ein und überweist Frau H. den geforderten Betrag.
Falls der Gang vor Gericht nötig geworden wäre, hätte sich Frau H. von einem Anwalt vertreten lassen können. Die Kosten dafür hätte die D.A.S. übernommen.