
So hilft der Internet-Rechtsschutz für Unternehmen
Wurde eines Ihrer Fotos unerlaubt im Internet verbreitet? Ist Ihre Firma Opfer eines Cybercrime-Delikts?Die D.A.S. sorgt mit dem Internet-Rechtsschutz dafür, dass Sie urheberrechtlich und gegen Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte geschützt sind.
Ein Fall aus der Praxis

Als Fotografin stellt Violetta K. ihre Fotos auch auf ihrer Website zur Schau. Jedes Foto ist mit dem Hinweis versehen, dass die Bildrechte bei Frau K. liegen. So soll die unberechtigte Verwendung durch andere Personen verhindert werden.
Als Frau K. Urlaub buchen will, stolpert sie auf einer Buchungsplattform über eines ihrer Bilder. Dieses hat sie dem Anbieter allerdings nie zur Verfügung gestellt.
Frau K. kontaktiert den Website-Betreiber und fordert ihn dazu auf, das Foto zu kaufen oder von der Seite zu entfernen. Als dieser nicht auf ihre Forderung eingeht, meldet sich die D.A.S. Kundin beim D.A.S. RechtsService. Im Zuge der außergerichtlichen D.A.S. Direkthilfe® setzen die Rechtsexperten ein Schreiben an den Website-Betreiber auf. In diesem drohen sie mit der Einschaltung eines Anwalts, sollte das Foto nicht umgehend gelöscht werden.
Das Schreiben zeigt Wirkung und das Foto wird entfernt. Für Frau K. war diese RechtsService-Leistung vollkommen kostenlos.
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Was ist versichert?
- Rechtsschutz zur Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche
- Kostenübernahme für Strafanzeigen bei Cybercrime-Delikten
- Kostenübernahme für die Durchsetzung von Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Domainstreitigkeiten
Wo ist der Internet-Rechtsschutz für Unternehmen inkludiert?
Der Internet-Rechtsschutz ist für Firmenkunden bereits in der Basisabsicherung, dem Profi-Rechtsschutz, enthalten.
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