Matthias A. ist mit Leib und Seele Obmann des örtlichen Fußballvereins. Zur Finanzierung des Vereins findet jedes Jahr ein großes Zeltfest statt. So wie immer, arbeitet Herr A. tatkräftig beim Fest mit und betreut den Getränkestand.
Einige Wochen nach dem Fest wird dem Obmann eine Strafverfügung zugestellt. In dieser wird ihm vorgeworfen, Alkohol an Jugendliche ausgeschenkt zu haben. Diese Anschuldigung will Herr A. nicht auf sich sitzen lassen. Schließlich kennt er die meisten der Festgäste und in Zweifelsfällen hat er sich einen Ausweis zeigen lassen.
Herr A. wendet sich daher an das D.A.S. RechtsService und lässt sich über seine rechtlichen Möglichkeiten beraten. Die D.A.S. eigenen Juristen beauftragen einen der Partneranwälte mit dem Fall. Dieser bekämpft die Strafverfügung erfolgreich.
Die Kosten für den Anwalt werden von der D.A.S. übernommen.