
Hand in Hand: Theorie & Praxis
Der heuer bereits zum 17. Mal vergebene D.A.S. Förderpreis zielt darauf ab, Studierende und Assistenzpersonen der Rechtswissenschaften sowie junge Juristinnen und Juristen zu motivieren, sich mit dem Themengebiet Rechtsschutz auseinanderzusetzen. Jeder Beitrag nutzt der beruflichen Weiterentwicklung der Autorinnen und Autoren. Gleichzeitig unterstützen die Arbeiten dabei, kundenbedarfsorientierte und zeitgerechte Rechtsschutzangebote auf den Markt zu bringen.
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Vorstand Mag. Ingo Kaufmann über den D.A.S. Förderpreis
Im Video erfahren Sie von Mag. Ingo Kaufmann worum es beim D.A.S. Förderpreis geht. Eine Expertenjury aus Wissenschaft und Praxis wählt schließlich aus allen Einreichungen die herausragendste Arbeit aus, die die D.A.S. Rechtsschutz AG mit 3.000 Euro Preisgeld prämiert.
Hier geht es gleich zur Einreichung

Themenbereiche für den D.A.S. Förderpreis
Das Thema der Einreichung muss einen versicherungsrechtlichen Bezug haben. Ansonsten gibt es keinerlei Vorgaben. Beispielhafte Themengebiete sind:
- Transparenz von Versicherungsbedingungen (z. B. ARB)
- Wertanpassung und Indexklausel
- Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung
- Zulässigkeit von freiwilligen Zuwendungen an Versicherungsnehmer (z. B. Kulanzen), Rechtsfragen zur IDD (Versicherungsaufsichtsgesetz)
- Umdeckung in der Rechtsschutzversicherung (z. B. Wartefristen, Nachhaftung)
- Elektronische Kommunikation im VersVG
Teilnahmebedingungen und Förderpreisvergabe
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Teilnahmeberechtigt sind Studierende, Assistenzpersonen und Juristinnen und Juristen, die an einer österreichischen Universität inskribiert sind und zum Zeitpunkt der Einreichung ihrer Arbeit das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
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Eingereicht werden können Dissertationen, Diplomarbeiten sowie, Master- Thesen, die den Charakter eigenständiger wissenschaftlicher Arbeiten haben, und sonstige Arbeiten, die sich nach Art und Umfang zur Publikation in Fachzeitschriften eignen oder deren Veröffentlichung in einer in Österreich erscheinenden Fachzeitschrift nicht länger als ein Jahr vor der Bewerbung zurückliegt.
- Arbeiten, die bis spätestens 30. September 2022 bei uns eingetroffen sind, nehmen an der Förderpreisvergabe teil.
- Über die Zuerkennung des Förderpreises entscheidet eine Jury. Diese besteht aus dem. o. Univ.-Prof. A. Fenyves, dem früheren Vorstandsvorsitzenden der D.A.S. Rechtsschutz AG Dr. F. Kronsteiner sowie dem Leiter RechtsService und dem Leiter Vertrags- und ProduktService der D.A.S.
- Die Jury entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit.
- Die Jury ist berechtigt, den Preis auf mehrere Verfasser zu verteilen.
- Gegen Beurteilungen oder Entscheidungen der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
Ich freue mich schon drauf, mich in Ihre Arbeiten zu vertiefen. Danke, dass Sie am D.A.S. Förderpreis 2022 teilnehmen!
Freundliche Grüße
Mag. Ingo Kaufmann
Vorstand

D.A.S. Rechtsschutz AG
www.das.at
