Nach vielen Jahren Beziehung hat sich der Lebenspartner und Vater ihrer beiden Kinder von Fabienne H. getrennt. Die Trennung verlief relativ friedlich und es konnte eine für beide Seiten vertretbare Lösung bezüglich Obsorge, Unterhaltszahlungen und Besuchsrecht getroffen werden.
Einige Jahre lief alles gut, aber seit der Ex-Partner von Frau H. eine neue Freundin hat, kommt es immer wieder zu Problemen. Auch den Unterhalt für die beiden gemeinsamen Kinder will er plötzlich deutlich reduzieren. Einem entsprechenden Antrag vor Gericht wird sogar stattgegeben.
Frau H. will sich die Situation so nicht gefallen lassen und wendet sich an die D.A.S. eigenen Juristen unter 0800 386 300. Diese schalten einen ihrer spezialisierten D.A.S. Partneranwälte ein. Der Anwalt kann im Rechtsmittelverfahren erreichen, dass die Entscheidung des Gerichts abgeändert wird.
Somit muss der Vater weiterhin die vereinbarten Unterhaltszahlungen leisten. Die Kosten für den Anwalt werden von der D.A.S. übernommen.