Eva Z. ist beunruhigt. Bereits zweimal in einem Monat wurden die Schaltung und das Getriebe ihres Kleinwagens zerlegt, angeblich repariert und wieder zusammengebaut. Aber die Probleme bestehen weiterhin.
Sie hat den Verdacht, dass schon die erste Reparatur nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde und die Probleme deshalb weiter bestehen. Die Werkstätte besteht aber auf Bezahlung beider Rechnungen.
Beim D.A.S. RechtsService weiß man Rat. Die D.A.S. eigene Juristin kontaktiert einen Techniker des Autoimporteurs. Dieser erklärt sich dazu bereit, bei einer neuerlichen Zerlegung des Getriebes anwesend zu sein und die bisherigen Reparaturversuche zu begutachten.
Dabei wird entdeckt, dass die KFZ-Werkstatt zwei Zahnräder verkehrt eingebaut hat. Die D.A.S. erreicht durch Verhandlungen, dass Frau R. nur den einmaligen Ein- und Ausbau und die Materialkosten bezahlen muss. Die Kosten für den Fachmann des Importeurs werden von der Werkstatt übernommen.