Renate F. ist ein Fan der Musik der 90er Jahre und hat eine große Sammlung entsprechender CDs.
Nachdem sie nun endlich auf Musikstreaming-Dienste umgestiegen ist, möchte sie einen Großteil ihrer CD-Sammlung verkaufen.
Via Ebay findet sie einen Käufer, mit dem sie sich rasch über Preis und Lieferung einigen kann. Nachdem Frau F. per Mail die Info erhalten hat, dass die Zahlung überwiesen wurde, verschickt sie das Paket an die angegebene Adresse des Käufers.
Tatsächlich stellt sich heraus, dass die Überweisung nie durchgeführt wurde. Auf weitere Mails reagiert der Käufer nicht mehr, bei der Zustelladresse handelt es sich um ein Postfach, sodass sie auch über diesen Weg keine weiteren Informationen über den Käufer eruieren kann.
Nachdem sie den Schadensfall den Referenten des D.A.S. RechtsService unter rechtsservice@das.at gemeldet hat, beauftragen diese einen Partneranwalt der D.A.S. mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche von Renate F.
Bevor die Klage eingebracht werden kann, führt der Anwalt eine Online-Meldeanfrage durch. Der Zahlungsbefehl wird vollstreckbar, damit kann der Anspruch von Frau F. exekutiert werden.
Die D.A.S. übernimmt dabei vorerst sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten und ersetzt dem Anwalt auch die Kosten für die Online-Meldeanfrage und den Aufsperrdienst für die Wohnung des Schuldners im Rahmen des Exekutionspakets. Damit können zunächst über die Pfändung einiger Gegenstände Teile der Forderung einbringlich gemacht werden.