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Entgangene Urlaubsfreuden – Was tun?

So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Das Hotel sieht in keiner Weise aus wie bei der Buchung angegeben, neben dem Feriendomizil tut sich eine riesige Baustelle auf, das Essen ist so geschmacklos wie die Witze des Servicepersonals: Unter entgangene Urlaubsfreuden versteht man die Vereitelung des Reisezwecks, beispielsweise die Erholung oder das Vergnügen. durch den Reiseveranstalter. Wie kann man gegen entgangene Urlaubsfreuden vorgehen und was sind die ersten Schritte dafür?

Entgangene Urlaubsfreuden: Welche rechtlichen Mittel gibt es?

Entgangene Urlaubsfreuden sind gut dokumentiert: Bei der „Frankfurter Tabelle“ und „Wiener Liste“ handelt es sich jeweils um eine Auflistung über die zulässige Höhe der Preisminderung bei mangelhaften Urlaubsreisen. Hier haben Gerichte aus Deutschland oder Österreich Entscheidungen über die Höhe der dem Kunden zustehenden Preisminderung getroffen.
In beiden Aufstellungen werden hauptsächlich Pauschalreisen (also, Flug samt Hotel und Nebenleistungen) thematisiert. Zu finden sind darin so gut wie alle Mängel, beispielsweise:

  • der verspätete Abflug
  • geschmacklose Speisen vor Ort 
  • nicht existenter, jedoch zuvor gebuchter Liegestuhl
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 Ein Beispielfall: Fehlende Kinderbetreuung als entgangene Urlaubsfreude

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Die Ehegatten S. wollen mit ihrem kleinen Enkelsohn verreisen, bei Buchung der Reise legen sie ausdrücklich Wert darauf, dass die Hotelanlage über Kinderbetreuungsmöglichkeiten und über einen Sandstrand verfügt. Schließlich entscheidet sich Familie S. für eine Hotelanlage mit „schön angelegtem Sandstrand" und „Kindergarten".

Vor Ort angekommen, erlebt die Familie eine bittere Enttäuschung: Vor dem Hotel kein Sandstrand, der Kindergarten während des gesamten Aufenthaltes geschlossen. Das Ehepaar macht nach seiner Heimkehr neben der Preisminderung für fehlende Kinderbetreuung und fehlenden Sandstrand auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend macht – die fehlende Kinderbetreuung war eine erhebliche, nicht vorhersehbare Belastung für die Erholung suchenden Großeltern.
Die Rechtsprechung finden Sie bei unseren Rechtfällen.
 

 Ihre Rechte bei Pauschalreisen

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Welche Rechte haben Sie konkret bei Buchung einer Pauschalreise oder einer Individualreise?

Dieser Frage geht D.A.S. Partneranwältin Mag. Herta Bauer auf den Grund:

Tipps zum Reiserecht  

Hilfreiche Tipps

Kontakt mit Hotel

Wenden Sie sich im ersten Schritt an die Hotelrezeption. Geben Sie dem Hotel die Möglichkeit zur Nachbesserung oder zu einer zufriedenstellenden Lösung nach der erfolgten Reklamation.

Kontakt mit Reiseveranstalter

Konnte keine Lösung gefunden werden, dann wenden Sie sich an den Veranstalter. Gut zu wissen: Sie müssen ein Ersatzangebot nicht annehmen, wenn es nicht den gebuchten Leistungen entspricht und nicht gleich- oder höherwertig ausfällt.

Dokumentieren

Falls die Mängel weiterhin bestehen, protokollieren Sie die Mängel. Sammeln Sie außerdem Belege, wie Fotos der Mängel oder Aussagen durch unabhängige Zeugen sowie alle Rechnungen durch eventuell auftretende Zusatzkosten.
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Risiken und Probleme beim Vorgehen gegen entgangene Urlaubsfreuden

Entgangene Urlaubsfreuden
Bei der Frankfurter Tabelle sowie der Wiener Liste handelt es sich lediglich um Orientierungshilfen, die das Gericht heranziehen kann, allerdings nicht muss. Im Einzelfall werden der Anspruch und dessen Höhe immer gesondert beurteilt. Zur Frankfurter Tabelle

Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.

Lassen Sie sich von Juristen unterstützen!

Gerade Internetrecherchen zu Rechtsfragen sind zeitintensiv und behandeln oft nicht die individuelle Situation. Außerdem sind nicht alle Quellen wirklich vertrauenswürdig und aktuell und geben meist auch nicht die anwendbaren Rechtsgrundlagen (insbesondere österreichisches Recht) an.
 

Juristische Unterstützung um € 3,90 / Monat​

  • Die Juristen der D.A.S. prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft über Ihre rechtliche Position
  • In geeigneten Fällen gehen wir für Sie mit einem Schreiben gegen den Reiseveranstalter vor
  • Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen spezialisierte Anwälte aus unserem Netzwerk
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Alles was Sie über Recht2Go wissen müssen:

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich ein Jahr lang zu 4 Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, strebt die D.A.S. eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.
 

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen uns unter rechtsberatung@das.at oder unter unserer Telefonnummer 0800 386 300 erreichen.

Die D.A.S. verfügt über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden von der D.A.S. generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

Der monatliche Kosten betragen €3,90 bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Jahresbetrag von €46,80 wird einmal jährlich von Ihrem Konto abgebucht. 

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr, kann aber jederzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist beendet werden. Bereits eingezogene Prämien werden rückerstattet.

Nach der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten ist eine monatliche Kündigung jederzeit möglich.

Sie können Recht2Go sofort online abschließen. Gerne können Sie sich auch persönlich von unseren Mitarbeitern vor dem Abschluss beraten lassen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

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Kundenservice und Zufriedenheit

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