Entgangene Urlaubsfreuden sind gut dokumentiert: Bei der „Frankfurter Tabelle“ und „Wiener Liste“ handelt es sich jeweils um eine Auflistung über die zulässige Höhe der Preisminderung bei mangelhaften Urlaubsreisen. Hier haben Gerichte aus Deutschland oder Österreich Entscheidungen über die Höhe der dem Kunden zustehenden Preisminderung getroffen.
In beiden Aufstellungen werden hauptsächlich Pauschalreisen (also, Flug samt Hotel und Nebenleistungen) thematisiert. Zu finden sind darin so gut wie alle Mängel, beispielsweise:
- der verspätete Abflug
- geschmacklose Speisen vor Ort
- nicht existenter, jedoch zuvor gebuchter Liegestuhl

Die Ehegatten S. wollen mit ihrem kleinen Enkelsohn verreisen, bei Buchung der Reise legen sie ausdrücklich Wert darauf, dass die Hotelanlage über Kinderbetreuungsmöglichkeiten und über einen Sandstrand verfügt. Schließlich entscheidet sich Familie S. für eine Hotelanlage mit „schön angelegtem Sandstrand" und „Kindergarten".
Vor Ort angekommen, erlebt die Familie eine bittere Enttäuschung: Vor dem Hotel kein Sandstrand, der Kindergarten während des gesamten Aufenthaltes geschlossen. Das Ehepaar macht nach seiner Heimkehr neben der Preisminderung für fehlende Kinderbetreuung und fehlenden Sandstrand auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude geltend macht – die fehlende Kinderbetreuung war eine erhebliche, nicht vorhersehbare Belastung für die Erholung suchenden Großeltern.
Die Rechtsprechung finden Sie bei unseren Rechtfällen.

Welche Rechte haben Sie konkret bei Buchung einer Pauschalreise oder einer Individualreise?
Dieser Frage geht D.A.S. Partneranwältin Mag. Herta Bauer auf den Grund:
Risiken und Probleme beim Vorgehen gegen entgangene Urlaubsfreuden
Entgangene UrlaubsfreudenBei der Frankfurter Tabelle sowie der Wiener Liste handelt es sich lediglich um Orientierungshilfen, die das Gericht heranziehen kann, allerdings nicht muss. Im Einzelfall werden der Anspruch und dessen Höhe immer gesondert beurteilt. Zur Frankfurter Tabelle.
Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.
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