Stalking (englisch: „to stalk“= pirschen) bedeutet im Klartext, jemanden zu verfolgen und ungewünscht seine Nähe und Aufmerksamkeit aufzudrängen und äußert sich durch teils massive Eingriffe in die Privatsphäre.
Mit dem Anti-Stalking-Gesetz von 2006 wurde in Österreich dazu eine juristische Grundlage eingerichtet. Im österreichischen Gesetzestext lautet die Strafhandlung "beharrliche Verfolgung", die sich durch folgenden Tatbestand äußert:
- die Lebensführung einer Person wird unzumutbar beeinträchtigt
- dies wird über einen längeren Zeitraum hindurch fortgesetzt wird indem
- ihre räumliche Nähe aufgesucht wird oder
- im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt wird.
Unter Stalking fällt aber ebenso:
- Unter der Verwendung der personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für das Stalking-Opfer zu bestellen
- oder unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlassen, mit ihr Kontakt aufzunehmen.
Der Täter sucht unmittelbaren Kontakt zum Opfer. Er folgt ihm überall hin oder passt sie regelmäßig vor dessen Wohnung oder Arbeitsplatz ab.
Stalking kann auch durch die Verwendung von Telekommunikationsmittel oder auch über dritte Personen erfolgen, wenn dadurch ein Kontakt zum Opfer hergestellt wird. Klassischerweise handelt es sich dabei um Telefonanrufe, Instant-Messaging-Nachrichten, und E-Mails. Dabei ist es nicht notwendig, dass das Opfer die Anrufe entgegennimmt oder etwa die Nachrichten tatsächlich liest. Nach der Rechtsordnung ist Kontakt schon dann hergestellt, wenn es etwa beim Opfer läutet oder eine Nachricht nur empfangen wird. Auch handschriftliche Briefe oder Zettel, die an die Wohnungstüre oder das Auto des Opfers geheftet werden, gelten als Stalking. Die Kontaktaufnahme kann auch durch dritte Personen erfolgen, indem der Täter dem Opfer Nachrichten überbringen lässt.
Ebenso die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für das Opfer – unter Verwendung von dessen Kontaktdaten – stellt Stalking dar. Dabei bestellt der Täter zum Beispiel Essenslieferungen, Unterwäsche oder Blumen im Namen des Opfers.
Stalking liegt aber auch dann vor, wenn andere Personen zur Kontaktaufnahme mit dem Opfer verleitet werden. Darunter versteht man insbesondere die Schaltung von Inseraten und Kontaktanzeigen unter Angabe der Kontaktdaten des Opfers, insbesondere in sozialen Netzwerken. Dies kann Partnerannouncen (etwa bei Tinder) oder Partyeinladungen auf Facebook beinhalten
Risiken und Probleme beim Vorgehen gegen Stalking
Beweislast des Stalking-OpfersIn Österreich liegt die Beweislast beim vermeintlich Stalkinggeschädigten, dies bedeutet dass jener auch nachweisen muss, dass es sich beim Verhalten, das ihm widerfährt, um Stalking handelt.
Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.
Was bietet Recht2Go?
Was bietet Recht2Go?
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