stalking-1600x514

Stalking - Was tun?

So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Die ungewollte Verfolgung und Nachstellung - besser bekannt als Stalking - hat mit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke und Instant-Messaging-Dienste eine neue Dimension erreicht. Wir erklären, was unter Stalking fällt und wie Sie am besten dagegen vorgehen können.

Was ist Stalking?

DAS_Recht2Go_RGB_WeissBlau

Rechtliche Beratung beim Anwalt kann teuer sein – pro Stunde werden 100 Euro und mehr verrechnet.

Für nur 3,90 Euro im Monat können Sie jederzeit Ihre Rechtsfälle mit unseren Juristen besprechen.

Stellen Sie jetzt Ihre Rechtsfrage – Antwort erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag!

Kein Risiko – jederzeit kündbar!

Stalking (englisch: „to stalk“= pirschen)  bedeutet im Klartext, jemanden zu verfolgen und ungewünscht seine Nähe und Aufmerksamkeit aufzudrängen und äußert sich durch teils massive Eingriffe in die Privatsphäre.

Mit dem Anti-Stalking-Gesetz von 2006 wurde in Österreich dazu eine  juristische Grundlage eingerichtet. Im österreichischen Gesetzestext lautet die Strafhandlung "beharrliche Verfolgung", die sich durch folgenden Tatbestand äußert:

  • die Lebensführung einer Person wird unzumutbar beeinträchtigt
  • dies wird über einen längeren Zeitraum hindurch fortgesetzt wird indem
  • ihre räumliche Nähe aufgesucht wird oder
  • im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines sonstigen Kommunikationsmittels oder über Dritte Kontakt zu ihr herstellt wird.
 
Unter Stalking fällt aber ebenso:
  • Unter der Verwendung der personenbezogenen Daten Waren oder Dienstleistungen für das Stalking-Opfer zu bestellen
  • oder unter Verwendung ihrer personenbezogenen Daten Dritte veranlassen, mit ihr Kontakt aufzunehmen.

Der Täter sucht unmittelbaren Kontakt zum Opfer. Er folgt ihm überall hin oder passt sie regelmäßig vor dessen Wohnung oder Arbeitsplatz ab.

Stalking kann auch durch die Verwendung von Telekommunikationsmittel oder auch über dritte Personen erfolgen, wenn dadurch ein Kontakt zum Opfer hergestellt wird. Klassischerweise handelt es sich dabei um Telefonanrufe, Instant-Messaging-Nachrichten, und E-Mails. Dabei ist es nicht notwendig, dass das Opfer die Anrufe entgegennimmt oder etwa die Nachrichten tatsächlich liest. Nach der Rechtsordnung ist Kontakt schon dann hergestellt, wenn es etwa beim Opfer läutet oder eine Nachricht nur empfangen wird. Auch handschriftliche Briefe oder Zettel, die an die Wohnungstüre oder das Auto des Opfers geheftet werden, gelten als Stalking. Die Kontaktaufnahme kann auch durch dritte Personen erfolgen, indem der Täter dem Opfer Nachrichten überbringen lässt.

Ebenso die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen für das Opfer – unter Verwendung von dessen Kontaktdaten – stellt Stalking dar. Dabei bestellt der Täter zum Beispiel Essenslieferungen, Unterwäsche oder Blumen im Namen des Opfers.

Stalking liegt aber auch dann vor, wenn andere Personen zur Kontaktaufnahme mit dem Opfer verleitet werden. Darunter versteht man insbesondere die Schaltung von Inseraten und Kontaktanzeigen unter Angabe der Kontaktdaten des Opfers, insbesondere in sozialen Netzwerken. Dies kann Partnerannouncen (etwa bei Tinder) oder Partyeinladungen auf Facebook beinhalten

Wir danken Herrn Mag. Thomas Preisinger, Partneranwalt der D.A.S. für die Rechtsinformation zum Thema Stalking.

Weiteres Vorgehen bei Stalking

Tipps und wichtige Informationen im Stalkingfall

Kein Kontakt

Machen Sie dem Stalker/der Stalkerin klar, dass Sie keinen Kontakt wünschen. 

Ignorieren

Ignorieren Sie den Stalker/die Stalkerin nach der Aufforderung der Kontaktunterlassung konsequent

Dokumentieren

Doku­men­tie­ren Sie alle (versuchten) Kon­takt­auf­nah­men und sichern Sie Beweise wie Messenger-Nachrichten, E-Mails, Briefe, SMS, usw. 

Informieren

Infor­mie­ren Sie Ihr pri­va­tes Umfeld dar­über, dass sie gestalkt wer­den. Das stärkt Ihre Position und schwächt die Gegenseite

Keine Geschenke annehmen

Neh­men Sie keine Geschenke des Stalkers/der Stalkerin oder mit unbe­kann­tem Absen­der ent­ge­gen.

Keine ungewünschten Telefonate

Bei ungewünschten Telefonanrufen blockieren Sie die Nummer und infor­mie­ren Sie sich über die tech­ni­schen Schutz­mög­lich­kei­ten Ihres Tele­fon­be­trei­bers

Polizei kontaktieren

In konkreten Bedrohungssituationen kontaktieren Sie sofort die Polizei!
Previous
Next

Risiken und Probleme beim Vorgehen gegen Stalking 

Beweislast des Stalking-Opfers
In Österreich liegt die Beweislast beim vermeintlich Stalkinggeschädigten, dies bedeutet dass jener auch nachweisen muss, dass es sich beim Verhalten, das ihm widerfährt, um Stalking handelt. 

Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.

Was bietet Recht2Go?

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die Juristen der D.A.S. prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
 
  • Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützt die D.A.S. Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Interventionsschreiben an die Gegenseite.
 
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk
DAS_Recht2Go_RGB_WeissBlau

Rechtliche Beratung beim Anwalt kann teuer sein – pro Stunde werden 100 Euro und mehr verrechnet.

Für nur 3,90 Euro im Monat können Sie jederzeit Ihre Rechtsfälle mit unseren Juristen besprechen.

Stellen Sie jetzt Ihre Rechtsfrage – Antwort erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag!

Kein Risiko – jederzeit kündbar!

Alles was Sie über Recht2Go wissen müssen:

D.A.S. Rechtsschutz – ausgezeichnet und empfohlen

Von D.A.S. Kunden empfohlen

  Emblem-FMVOE_einzelnd_frontal_h.png

Kundenservice und Zufriedenheit

OGVS-Branchenmonitor-2022-Siegel-Compilation-scaled-1.jpg

Bewertung der D.A.S. Rechtsberatung

 
D.A.S. Rechtsschutz - Aggregate Bewertungen mit ekomi.de