Was ist das Rücktrittsrecht?
Das gesetzliche Rücktrittsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz – oft auch als Widerrufsrecht bezeichnet – wurde eingeführt um die Position des Konsumenten bei Onlineabschlüssen zu stärken. Es gibt dem Konsumenten das Recht aus einem Vertrag, der online abgeschlossen wurde, binnen 14 Tagen wieder auszusteigen. Der Käufer kann dies ohne Angabe von Gründen tun. Anwendbar ist das Rücktrittsrecht beim Kauf von Waren, aber auch beim Online-Bestellen von Dienstleistungen, kostenpflichtige Mitgliedschaften oder beim Kauf von digitalen Inhalten (wie etwa Computerspiele oder Filme).
Wichtig: Das Rücktrittsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz gilt nur bei Verträgen zwischen Konsument und Unternehmen und nicht zwischen Privatpersonen (Siehe Privatverkauf).
Wie kann ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen?
Der Rücktritt kann vom Verbraucher entweder mit einem gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars aber auch mit eindeutiger Erklärung in beliebiger anderer Form (z.B. E-Mail, SMS, telefonisch) erklärt werden. Die Erklärung muss also nicht zwingend schriftlich erfolgen. Die Rücktrittsabsicht muss eindeutig erkennbar sein. Das bloße unkommentierte Zurücksenden der Ware reicht somit nicht aus.
Ab wann beginnt die Rücktrittsfrist?
Die Rücktrittsfrist beginnt bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter (welcher nicht der Beförderer der Ware ist) den physischen Besitz über die Waren erlangt hat.
Darüber hinaus beginnt die Rücktrittsfrist, wenn:
- der Verbraucher bzw dieser Dritte mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag des Erhalts der letzten Ware
- und bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg (etwa Zeitschriften- oder Zeitungsabos), mit dem Tag, an dem der Konsument in den Besitz der ersten Ware gelangt.
Bei Verträgen über die Lieferung von Wasser, Gas, Strom (jeweils in unbegrenztem Volumen oder unbegrenzter Menge) oder von Fernwärme mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Tag des Fristbeginns (Erhalt der Ware) ist dabei nicht mitzuzählen.
Dürfen Kosten für die Rücksendung verrechnet werden?
Dies ist nur dann möglich, wenn es ausdrücklich bei Bestellung vereinbart wurde.

An einem Freitagnachmittag macht sich Adina M. auf den Weg in die Wiener Innenstadt.In einem Kaufhaus lässt sie sich von einer Verkäuferin beraten und probiert einige Varianten durch. Auf Anraten der Verkäuferin entscheidet sie sich schließlich für ein blaues Kleid.
Daheim probiert Adina M. das Kleid erneut an. Doch zu Hause gefallen ihr Farbe und Schnitt nicht mehr so gut. Adina M. beschließt, das Kleid zurückzubringen. Im Geschäft bietet die Verkäuferin kulanter Weise an, eine Gutschrift über den Betrag auszustellen. Doch diese nimmt Adina M. nicht an, sie möchte lieber das Geld retour.
So löst die D.A.S. diesen Rechtsfall.
Wann gibt es kein Recht auf Rückgabe?
Werden Dienstleistungen innerhalb der Rücktrittsfrist vollständig erbracht, entfällt das Rücktrittsrecht, sofern die VerbraucherInnen die Ausführung ausdrücklich (bei Auswärtsgeschäften auf Papier oder dauerhaftem Datenträger) verlangt haben und dazu vom Unternehmen aufgefordert wurden und sofern sie bei dieser Gelegenheit auch bestätigt haben, dass sie bei vollständiger Erfüllung das Rücktrittsrecht verlieren.
Wenn mit der Lieferung digitaler Inhalte (z.B. Downloads) begonnen wurde, sofern die VerbraucherInnen vor Beginn - nach Aufforderung durch das Unternehmen - ausdrücklich (bei Auswärtsgeschäften auf dauerhaftem Datenträger) zugestimmt haben, dass mit der Lieferung vorzeitig begonnen wird, sie in Kenntnis des Verlusts des Rücktrittsrechts sind und dies vom Unternehmen - bei Auswärtsgeschäften auf Papier, bei Fernabsatzgeschäften auf dauerhaften Datenträger - bestätigt wurde.
Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (Maßanzug, Maßmöbel etc.).
Waren, die schnell verderben können.
Waren, die versiegelt geliefert werden, und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach Lieferung entfernt wurde und dadurch typischerweise unverkäuflich sind
Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Waren vermischt werden (z.B. Heizöl).
Entsiegelte Ton- und Videoaufnahmen sowie Computer-Software.
Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung (nicht Wohnzwecke), Beförderung von Waren, Vermietung von KFZ, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch das Unternehmen ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum gebucht ist. Handwerkerverträge - dringende Reparaturarbeiten. Fordert der/die VerbraucherIn das Unternehmen ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dringender Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten auf, hat er/sie für diese Arbeiten kein Rücktrittsrecht (z.B. Wasserrohrbruch und Stemmarbeiten). Kein Rücktritt, auch wenn die Arbeiten teilbar sind (z.B. Verputzarbeiten).
Nur klassische Versteigerungen, bei denen der Eigentumsübergang per Zuschlag erfolgt, sind vom Rücktritt ausgenommen. Versteigerungen über Online-Plattformen, die ein Forum für Verbraucher und Unternehmen bieten, gelten nicht als „öffentliche Versteigerungen" iSd Richtlinie und sind daher ein normales Fernabsatzgeschäft (z.B. eBay).
Kosten eines Rechtsstreits
Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man über die Kosten eines Gerichtsverfahrens nachdenken. Abgesehen der eigenen Anwaltskosten trägt man besonders im Falle einer Niederlage vor Gericht auch die Prozessführungskosten.Besser doch einen Juristen fragen?
Gerade Internetrecherchen zu Rechtsfragen sind zeitintensiv und behandeln oft nicht die individuelle Situation. Außerdem sind nicht alle Quellen wirklich vertrauenswürdig oder aktuell und geben meist auch nicht die anwendbaren Rechtsgrundlagen, also insbesondere österreichisches Recht, an.
Was bietet Recht2Go?
- Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage: Die Juristinnen und Juristen der D.A.S. prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
- Außergerichtliche Lösungen: In geeigneten Fällen unterstützt die D.A.S. Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Interventionsschreiben an die Gegenseite.
- Empfehlung von spezialisierten Anwälten: Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk.