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Mobbing - was tun?

So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Kaum etwas ist derart schädlich für das Betriebsklima und die menschliche Psyche wie die systematische Erniedrigung, Einschüchterung und Beflegelung durch die Kollegen - besser bekannt als Mobbing. Wir erklären, was unter Mobbing fällt, welche Pflichten der Arbeitgeber hat und wie Sie am besten dagegen vorgehen können.

Was ist Mobbing? 

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Mobbing (englisch: „to mob“) bedeutet sinngemäß „Angriff“, „Belagerung“ oder „Anpöbeln“. Aus juristischer Sicht betrachtet, fehlt es allerdings an einer klaren und präzisen allgemeinen gesetzlichen Definition des Terminus „Mobbing“. Ob Mobbing vorliegt kann immer nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. Wichtig für den generellen Tatbestand des Mobbings ist, dass die Handlungen

  • zielgerichtet
  • systematisch
  • und längerfristig

sind. Mobbing ist heutzutage nahezu in allen Lebensbereichen zu finden. Es ist in der Schule als sog. „Bullying“ zu finden, im Internet als „Cybermobbing“, aber auch bei Sportvereinen und bei anderen Freizeitaktivitäten. Ein großer Themenkomplex des Mobbings betrifft den beruflichen Bereich.

Mobbing am Arbeitsplatz:
Bei Mobbing am Arbeitsplatz handelt es sich um eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen (sog. „Bossing“ oder „Staffing“). Die betroffene Person wird hierbei von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen. Vom Opfer wird die Handlung als Diskriminierung und oftmals als Trauma erlebt, mit welchen schwerwiegende, psychische oder physische Folgen – bis hin zum Burn-Out – verbunden sind und schlimmstenfalls in der vollkommenen Arbeitsunfähigkeit des Mobbingopfers enden.

Mobbinghandlungen
Als Mobbinghandlungen kommen insbesondere kontinuierliche Verbreitung von Gerüchten (Rufschädigung), Androhung von Gewalt, Zurückhaltung von Informationen, ständige unbegründete Kritik an der verrichteten Arbeit, soziale Isolierung oder die Zuweisung sinnloser Tätigkeiten und Aufgaben in Betracht. Eine abschließende Aufzählung ist aufgrund der Vielfalt von Verhaltensweisen und mangels klarer juristischer Definition kaum möglich.

Mobbing ist strafbar, wenn bei der  Mobbinghandlung ein strafrechtliches Delikt begangen wird, z. B.
  • Nötigung
  • üble Nachrede
  • Beleidigung 
  • Verleumdung 
  • Körperverletzung 
  • Datenbeschädigung
  • Kreditschädigung
  • Pornografische Darstellungen Minderjähriger
  • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz


Nachdem es keine konkrete Gesetzeslage zu Mobbing gibt, sind besonders die in Österreich verhängten Einzelurteile spannend. So bestätigte der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) 2013 erstmals das Urteil eines Landesgerichts, wonach Mobbing als Körperverletzung zu werten sei. Folge: Einer Arbeitnehmerin wurden 5.900 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen. Bei der Urteilsbegründung wurde auf die Verletzung der Fürsorgepflicht seitens des Arbeitgebers hingewiesen. Sein Verhalten komme sogar einer „Nötigung im straftrechtlichen Sinne sehr nahe.“

Wir danken Herr Dr. Christian Függer, D.A.S. Partneranwalt, für diese und weitere Rechtsinformationen zum Thema Mobbing

 Ein Beispielfall: Mobbing am Arbeitsplatz

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Sibel, die Tochter von Herrn und Frau D. möchte gerne Automechanikerin werden. Sie freut sich sehr, als sie eine Lehrstelle in einer Kfz-Werkstatt ergattert. Umso schlimmer ist es für sie, dass sie ihre männlichen Arbeitskollegen hänseln und ihr die Arbeit schwer machen. Diese erklären ihr außerdem, dass sie als Frau keine Chance in der Branche haben wird. Erfahren Sie, wie die D.A.S.-Juristen diesen Mobbing-Fall außergerichtlich lösen

Hilfreiche Tipps

Machen Sie eine Checkliste

Eine gute Möglichkeit zum Selbsttest und zur Selbstreflektion. Je mehr Antworten positiv sind, desto höher die Chance, dass es sich nicht nur um einen akuten Konflikt, sondern um systematisches Mobbing handelt. Die Arbeiterkammer bietet eine gute Mobbingcheckliste.
 

Führen Sie ein Mobbingtagebuch

Sollte es zu einem Streitfall kommen, ist es essenziell, die Mobbingfälle genau zu dokumentieren. Mit einem Mobbingtagebuch können die Tatbestände genau datiert und detailliert beschrieben werden.

Suchen Sie Verbündete und/oder Zeugen

Nicht nur für das psychische Wohlbefinden wichtig, sondern auch für Unterstützung (auch falls es zu rechtlichen Schritten kommen sollte) von großer Bedeutung. Auch ist der Gang zum Betriebsrat bei Mobbing zu empfehlen, dieser kann zur Mediation und zur Entspannung der Situation beitragen.
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Risiken und Probleme beim gerichtlichen Vorgehen

Beweislast des Mobbingopfers
In Österreich liegt die Beweislast beim vermeintlich Mobbinggeschädigten, dies bedeutet dass jener auch nachweisen muss, dass es sich bei dem Verhalten der Kollegen oder Vorge­setzten um Mobbing handelt. Schwierigkeit dabei ist es, Zeugen zu finden, da diese mit Ressentiments der Kollegen oder des Chefs rechnen müssen, wenn sie gegen sie aussagen.

Subjektive Wahrnehmung
Was einer als Mobbing empfindet, ist für einen anderen nur ein schlechter Tag: Die subjektive Wahrnehmung des Geschädigten spielt bei der Begrifflichkeit des Mobbings auch eine große Rolle. Dies spiegelt sich auch in der individuellen Beurteilung der Mobbingfälle vor Gericht wider.

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die Juristen der D.A.S. prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
 
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk
  • Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützt die D.A.S. Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Interventionsschreiben an die Gegenseite.
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Alles was Sie über Recht2Go wissen müssen:

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich ein Jahr lang zu 4 Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, strebt die D.A.S. eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.
 

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen uns unter rechtsberatung@das.at oder unter unserer Telefonnummer 0800 386 300 erreichen.

Die D.A.S. verfügt über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden von der D.A.S. generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

Der monatliche Kosten betragen €3,90 bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Jahresbetrag von €46,80 wird einmal jährlich von Ihrem Konto abgebucht. 

Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr, kann aber jederzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist beendet werden. Bereits eingezogene Prämien werden rückerstattet.

Nach der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten ist eine monatliche Kündigung jederzeit möglich.

Sie können Recht2Go sofort online abschließen. Gerne können Sie sich auch persönlich von unseren Mitarbeitern vor dem Abschluss beraten lassen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

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