Mobbing (englisch: „to mob“) bedeutet sinngemäß „Angriff“, „Belagerung“ oder „Anpöbeln“. Aus juristischer Sicht betrachtet, fehlt es allerdings an einer klaren und präzisen allgemeinen gesetzlichen Definition des Terminus „Mobbing“. Ob Mobbing vorliegt kann immer nur anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden. Wichtig für den generellen Tatbestand des Mobbings ist, dass die Handlungen
- zielgerichtet
- systematisch
- und längerfristig
sind. Mobbing ist heutzutage nahezu in allen Lebensbereichen zu finden. Es ist in der Schule als sog. „Bullying“ zu finden, im Internet als „Cybermobbing“, aber auch bei Sportvereinen und bei anderen Freizeitaktivitäten. Ein großer Themenkomplex des Mobbings betrifft den beruflichen Bereich.
Mobbing am Arbeitsplatz:
Bei Mobbing am Arbeitsplatz handelt es sich um eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen (sog. „Bossing“ oder „Staffing“). Die betroffene Person wird hierbei von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen. Vom Opfer wird die Handlung als Diskriminierung und oftmals als Trauma erlebt, mit welchen schwerwiegende, psychische oder physische Folgen – bis hin zum Burn-Out – verbunden sind und schlimmstenfalls in der vollkommenen Arbeitsunfähigkeit des Mobbingopfers enden.
Mobbinghandlungen
Als Mobbinghandlungen kommen insbesondere kontinuierliche Verbreitung von Gerüchten (Rufschädigung), Androhung von Gewalt, Zurückhaltung von Informationen, ständige unbegründete Kritik an der verrichteten Arbeit, soziale Isolierung oder die Zuweisung sinnloser Tätigkeiten und Aufgaben in Betracht. Eine abschließende Aufzählung ist aufgrund der Vielfalt von Verhaltensweisen und mangels klarer juristischer Definition kaum möglich.
Mobbing ist strafbar, wenn bei der Mobbinghandlung ein strafrechtliches Delikt begangen wird, z. B.
- Nötigung
- üble Nachrede
- Beleidigung
- Verleumdung
- Körperverletzung
- Datenbeschädigung
- Kreditschädigung
- Pornografische Darstellungen Minderjähriger
- sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Nachdem es keine konkrete Gesetzeslage zu Mobbing gibt, sind besonders die in Österreich verhängten Einzelurteile spannend. So bestätigte der Österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) 2013 erstmals das Urteil eines Landesgerichts, wonach Mobbing als Körperverletzung zu werten sei. Folge: Einer Arbeitnehmerin wurden 5.900 Euro an Schmerzensgeld zugesprochen. Bei der Urteilsbegründung wurde auf die Verletzung der Fürsorgepflicht seitens des Arbeitgebers hingewiesen. Sein Verhalten komme sogar einer „Nötigung im straftrechtlichen Sinne sehr nahe.“
Wir danken Herr Dr. Christian Függer, D.A.S. Partneranwalt, für diese und weitere Rechtsinformationen zum Thema Mobbing

Sibel, die Tochter von Herrn und Frau D. möchte gerne Automechanikerin werden. Sie freut sich sehr, als sie eine Lehrstelle in einer Kfz-Werkstatt ergattert. Umso schlimmer ist es für sie, dass sie ihre männlichen Arbeitskollegen hänseln und ihr die Arbeit schwer machen. Diese erklären ihr außerdem, dass sie als Frau keine Chance in der Branche haben wird. Erfahren Sie, wie die D.A.S.-Juristen diesen Mobbing-Fall außergerichtlich lösen
Risiken und Probleme beim gerichtlichen Vorgehen
Beweislast des MobbingopfersIn Österreich liegt die Beweislast beim vermeintlich Mobbinggeschädigten, dies bedeutet dass jener auch nachweisen muss, dass es sich bei dem Verhalten der Kollegen oder Vorgesetzten um Mobbing handelt. Schwierigkeit dabei ist es, Zeugen zu finden, da diese mit Ressentiments der Kollegen oder des Chefs rechnen müssen, wenn sie gegen sie aussagen.
Subjektive Wahrnehmung
Was einer als Mobbing empfindet, ist für einen anderen nur ein schlechter Tag: Die subjektive Wahrnehmung des Geschädigten spielt bei der Begrifflichkeit des Mobbings auch eine große Rolle. Dies spiegelt sich auch in der individuellen Beurteilung der Mobbingfälle vor Gericht wider.
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