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Streit um Grundstücksgrenze

So kommen Sie zu Ihrem Recht!

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Ärger mit den Nachbarn

Der Streit zwischen Nachbarn ist ein Klassiker in Österreichs Gerichtssälen. Sei es die Grundstücksgrenze, ein schattenwerfender Baum oder ein beschädigter Zaun, wenn es um das eigene Heim geht, kochen die Emotionen oft über.

So ist die Grundstücksgrenze geregelt

Will man auf seinem Grundstück bauen, muss man sich an gesetzliche Regelungen halten. Der Abstand von neu errichteten Gebäuden zur Grundstücksgrenze ist klar geregelt. Das gilt auch für Nebengebäude, die gesonderten Regelungen unterliegen.

Auch wenn man sich als Grundstücksbesitzer im Recht wähnt, ist es immer ratsam seine Nachbarn einzubeziehen. So können potentielle Konflikte schon Vorfeld erkannt und ausgeräumt werden.

Herrscht bezüglich der genauen Grundstücksgrenze Unklarheit, kann ein Blick ins Grundbuch helfen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Eintragung:

  • Grenzkataster: Hier handelt es sich um eine rechtlich verbindliche Eintragung. Die eingetragene Grenze lässt sich nicht durch einen gerichtlichen Streit oder Ersitzung ändern.
  • Grundsteuerkataster: Ein Eintrag im Grundsteuerkataster ist rechtlich nicht verbindlich. Grundeigentümer können beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Grenzerneuerung oder Grenzberechtigung stellen.


Der Großteil aller Grundstücksgrenzen ist „nur“ im rechtlich unverbindlichen Grundsteuerkataster eingetragen.
 

Von Bäumen und Zäunen

Streit um Baum

Ein Baum gehört demjenigen Grundbesitzer, auf dessen Grundstück sich der Baumstamm befindet. Wird der Baumstamm durch die Grenze durchschnitten, steht der Baum im Miteigentum beider Nachbarn.
Eine bundesgesetzliche Bestimmung, die regelt, ob Bäume und Sträucher direkt an der Grundgrenze gepflanzt werden dürfen, gibt es nicht. In einigen Bundesländern herrschen aber Vorschriften bezüglich Pflanzabstände zur Grundstücksgrenze.

Im § 422 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ist ein sogenanntes „Selbsthilferecht“ vorgesehen. Überhängende Äste oder Wurzeln des Nachbarbaums dürfen mittels fachgerechtem und schonenden Vorgehen entfernt werden. Der Baumeigentümer kann an den Kosten zur Beseitigung nur beteiligt werden, falls ein Schaden droht oder eingetreten ist.
Wird durch hohe Bepflanzung Licht oder Luft genommen, gibt es nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterlassungsanspruch.

Streit um Zaun

Droht dem Nachbarn ein Schaden oder ist ein solcher bereits eingetreten ist, muss der Mangel am Zaun vom Eigentümer behoben werden.

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So gehen Sie richtig vor

Vor Kauf prüfen

Ist schon vor dem Erwerb des Grundstücks klar, dass aufgrund der nachbarlichen Bepflanzung wenig Sonnenschein durchdringt, wird das Gericht eher nicht zu Ihren Gunsten entscheiden. Führen Sie also eine umfangreiche Überprüfung der Lichtverhältnisse durch, bevor Sie einen Kaufvertrag unterschreiben.

Selbsthilferecht

Im § 422 ABGB wird geregelt, dass überhängende Wurzeln und Äste auf eigene Kosten entfernt werden dürfen. Bevor man zur Tat schreitet, sollte man sich aber mit seinem Nachbaren aussprechen, bevor die Situation weiter eskaliert.

Blick ins Grundbuch

Informieren Sie sich ob die Grenze im Grenzkataster oder im Grundsteuerkataster eingetragen ist. Für fast jedes Grundstück lässt sich die Geschichte mittels Urkunden nachvollziehen.

Antrag auf Grenzerneuerung/-berechtigung

Im Grenzprozess wird die Vermessungsbehörde den Grenzverlauf unter Einbindung aller Beteiligten festhalten.

Rechtsstreit – Kosten und Probleme vermeiden

Durchblick bewahren

Bei einem Streit um die Grundstücksgrenze gilt es eine Vielzahl an bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften (z.B. Forstgesetz, Baumschutzgesetz,…) zu befolgen, in manchen Bundesländern und Gemeinden gibt es zusätzliche Ausnahmeregelungen. Beratung durch Profis kann Licht ins Dunkel bringen und die eigene Position für eine außergerichtliche Streitbeilegung stärken.

Kosten eines Rechtsstreits

Bevor man einen Rechtsstreit anpeilt, dessen Ausgang unklar ist, sollte man sich über den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens klar werden. Neben den eigenen Anwaltskosten trägt man im Falle einer Niederlage die gesamten Prozessführungskosten.

Was bietet Recht2Go?

  • Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die D.A.S.-Juristen prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
  • ​Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützen wir Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Schreiben an die Gegenseite.
  • Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk 

 

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Alles, was Sie über Recht2Go wissen müssen

Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich zu Ihren Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, strebt unsere Juristen eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.

Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.

Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen oder uns unter unserer Telefonnummer 0800 22 44 22 erreichen.

Wir verfügen über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.

Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).

Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.

Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.

Die monatliche Kosten betragen 5,90 Euro.

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