Inhaltsverzeichnis
- Flugverspätung und Flugausfall - Welche Ansprüche können Sie wann geltend machen?
- Ein Rechtsbeispiel aus der Praxis
- Erste Schritte bei Flugverspätungen
- Verspätetes oder verlorenes Gepäck - was bekommen Sie erstattet?
- Tipps und erste Schritte bei Gepäckverlust
- Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Entschädigungen
In Österreich sind Verspätungen und Annulierungen durch die europäische Fluggastrechte-Verordnung geregelt. Sie ist anwendbar, wenn:
- es sich um Flüge handelt, die innerhalb der Europäischen Union starten
- bei Flügen aus Drittstaaten mit europäischen Airlines, die in der EU landen
- es sich um Reisen ohne gebotene Ersatzleistungen durch die Fluglinie nach den Gesetzen eines Nicht-EU Landes handelt.
Tabelle
Wenn Ihr Flug mehr als zwei Stunden Verspätung hat, haben Sie Anspruch auf diverse Betreuungsleistungen wie beispielsweise Verpflegung und falls notwendig auch die Unterbringung in einem Hotel.
Zusätzlich zum Anspruch auf diverse Betreuungsleistungen wie beispielsweise Verpflegung und falls notwendig auch die Unterbringung in einem Hotel haben Sie ab drei Stunden den Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.
Hat Ihr Flug mehr als fünf Stunden Verspätung haben Sie neben dem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung das Recht, jedenfalls vom Vertrag zurückzutreten und den vollen Reisepreis zurück zu verlangen.
Im Falle einer Annullierung des Fluges oder bei Überbuchung des Flugzeuges haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine entsprechende Ausgleichsleistung in bar. Außerdem können Sie bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden Schadensersatz von der Fluglinie verlangen.

Fallbeispiel: Flieger vereist - wer haftet für 29.000 Euro Schaden?
Was ist passiert?
Ehepaar H. entscheidet sich für eine Kreuzfahrt der Extraklasse: Am 06.01.2010 um 07:05 Uhr soll es von Wien aus über Frankfurt und Buenos Aires nach Ushuaia (Argentinien) und dann mit dem Schiff in die Antarkits gehen. Alle Flüge werden direkt bei der Fluggesellschaft F. gebucht. Der Reisepreis beträgt EUR 29.070,-. Am Abend vor dem geplanten Abflug beginnt es derart heftig zu schneien, dass sich bereits ab 23:00 Uhr Belag auf den Flughafenpisten bildet.
Obwohl das Flughafenpersonal schon um 01:30 Uhr mit den Räumungsarbeiten beginnt, liegt am Abreisetag so viel Schnee, dass die gebuchte Boing nicht starten kann. Die Maschine muss auch noch enteist werden und startet schließlich erst um 09:46 Uhr. Das Ehepaar H. kann damit den Anschlussflug um 10:15 in Frankfurt nicht mehr erreichen. Es gibt auch keinen anderen Flug, mit dem das Kreuzfahrtschiff noch erreicht werden kann.
Hier geht es zum gesamten Fall.Verspätung des Gepäcks
Ist Ihr Gepäck verspätet, haben Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen von der Fluglinie. Die Airline ersetzt hier die Kosten für essenzielle Dinge wie beispielsweise Ersatzkleidung und Toilettenartikel. Bewahren Sie daher alle Belege auf. Wichtig: Die Entschädigungszahlungen müssen innerhalb von 21 Tagen ab Zurverfügungstellung des Gepäcks geltend gemacht werden.
Gepäck verloren
Wurde der Koffer verloren, muss der Verlust des Gepäcks sofort vor Ort noch am Flughafen angezeigt werden. Innerhalb von 21 Tagen ab der Verlustanzeige können Sie Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Die Entschädigungen werden im Montrealer Abkommen mit der künstlichen Währung Sonderziehungsrechte angegeben. Die Entschädigung sind nach oben bei 1288 SZR begrenzt, das sind nach derzeitigem Kurs etwa 1600 € (Stand Mai 2022). Der Wert kann also schwanken. Diese Höchstgrenze gilt grundsätzlich für Verspätung/Verlust/Beschädigung des Gepäcks.. Verstauen Sie daher Ihre Wertsachen besser immer in Ihrem Handgepäck.
Koffer beschädigt
Sollte Ihr Koffer während des Fluges beschädigt worden sein, können Sie von der Airline den Ersatz der Reparaturkosten einfordern. Sollte der Schaden irreparabel sein, dann haben Sie Anspruch auf die Zahlung des aktuellen Zeitwertes des Gepäckstücks. Wichtig zu wissen: Diese Ansprüche müssen innerhalb von einer Woche schriftlich bei der Fluglinie geltend gemacht werden.
Schwierigkeiten bei der Geltendmachung von Entschädigungen
Flugverspätungen und FlugausfälleWichtig ist die Abklärung, ob der verspätete Flug unter das EU-Fluggastrecht fällt. Stammt der Flug aus einem Nicht-EU-Land, so greifen die Montrealer Übereinkommen, die für den Geschädigten eine andere rechtlichen Rahmen darstellt.
Viele Airlines kommen ihrer Zahlungspflicht nicht oder nur ungern nach. Kontaktaufnahmen der Kunden werden ignoriert oder bewusst in die Länge gezogen. Manchmal wird versucht, den Kunden mit Gutscheinen zu entschädigen, die bei weitem nicht den Gegenwert des entgangenen oder verspäteten Fluges haben. Dazu wird oft damit taktiert, den Kunden zu Verzichtserklärungen für weitere Ansprüche zu bewegen. Generell werden die Entschädigungswege bewusst mühsam und zeitintensiv gestaltet. Besonders schwierig wird es für geschädigte Kunden, wenn der Flug über einen Drittanbieter gebucht wurde.
Verlorenes oder beschädigtes Gepäck
Auch hier gilt: Sofort den Schaden melden, die Fristen sind knapp gesetzt: Bei verspätetes Gepäck muss binnen 21 Tage nach Übergabe reklamiert werden, sollte das Gepäck Beschädigungen aufweisen, müssen diese binnen 7 Tage nach Übergabe reklamiert werden.
Was bietet Recht2Go?
Was bietet Recht2Go?
- Beantwortung Ihrer rechtlichen Frage - Die Juristen der D.A.S. prüfen Ihren Fall individuell und geben Ihnen Auskunft in allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht. Wahlweise per Telefon oder E-Mail.
- Außergerichtliche Lösungen - In geeigneten Fällen unterstützt die D.A.S. Sie bei einer außergerichtlichen Lösung, etwa mit einem Interventionsschreiben an die Gegenseite.
- Empfehlung von spezialisierten Anwälten - Wir beraten Sie über die nächsten Schritte und empfehlen Ihnen einen für Ihren Fall spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk
Gleich nach Abschluss von Recht2Go können Sie sich ein Jahr lang zu 4 Rechtsproblemen von unseren Juristen beraten lassen. Diese Beratung kann telefonisch, online über MS Teams oder per E-Mail erfolgen. Ist der Fall geeignet, strebt die D.A.S. eine außergerichtliche Lösung an. Dies kann etwa ein Interventionsschreiben an die Gegenseite sein.
Sofort nach dem Abschluss können Sie Ihre Rechtsfrage stellen – auch zu bereits bestehenden Rechtsproblemen.
Falls Sie momentan keine Rechtsfrage haben, können Sie jederzeit unser Rechtsberatungsformular benützen uns unter rechtsberatung@das.at oder unter unserer Telefonnummer 0800 386 300 erreichen.
Die D.A.S. verfügt über ein internes Juristenteam. Etwa 40 Juristinnen und Juristen decken alle relevanten Gebiete des österreichischen Rechts ab.
Die Antwort auf Ihre Rechtsfrage erhalten Sie spätestens am nächsten Werktag – ganz nach Ihrem Wunsch: via E-Mail, telefonisch oder in einem Online-Meeting (MS Teams).
Unsere Juristen beraten Sie bei allen österreichischen Rechtsmaterien außer Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht.
Steuer-, Zoll- und sonstiges Abgaberecht (darunter fallen etwa Gemeindeabgaben, Parkgebühren oder Rundfunk- und Fernsehgebühren) werden von der D.A.S. generell nicht abgedeckt, bzw. nur der Steuerrechtsschutz als Versicherungsleistungs-Zusatzpaket. In diesem Rechtsbereich helfen ausgewiesene Spezialisten (z.B. Steuerberater) weiter.
Der monatliche Kosten betragen €3,90 bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Jahresbetrag von €46,80 wird einmal jährlich von Ihrem Konto abgebucht.
Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr, kann aber jederzeit mit einmonatiger Kündigungsfrist beendet werden. Bereits eingezogene Prämien werden rückerstattet.
Nach der Mindestvertragsdauer von 12 Monaten ist eine monatliche Kündigung jederzeit möglich.
Sie können Recht2Go sofort online abschließen. Gerne können Sie sich auch persönlich von unseren Mitarbeitern vor dem Abschluss beraten lassen. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.