Yasmin M. ist gerade auf dem Weg in ihre Arbeit, als sie von einem Radfahrer am Zebrastreifen niedergestoßen und schwer am Bein verletzt wird. Mit Hilfe der D.A.S. und einem spezialisierten D.A.S. Partneranwalt fordert Frau M. vor Gericht vom Unfalllenker Schadensersatz in Höhe von 3.500 Euro.
Das Gericht gibt Frau M. recht. Es verurteilt den Radfahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung und spricht Frau M. die geforderten 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. Leider ist der Unfallgegner aber arbeitslos und hat kein Geld, um die Summe zu bezahlen.
Durch die Finger schauen muss Frau M. aber trotzdem nicht. Denn ihr D.A.S. Rechtsschutz enthält auch eine Ausfallsversicherung, der genau in solchen Fällen greift. Die D.A.S. springt ein und zahlt Frau M. die 1.000 Euro aus.
Auch um die Gerichts- und Anwaltskosten muss sich die D.A.S. Kundin nicht kümmern.