Alfred G. arbeitet seit über 20 Jahren beim gleichen Dienstgeber. Umso überraschter ist er, als er ohne Vorwarnung entlassen wird. Als Grund wird angeführt, dass Herr G. mutwillig eines der Firmen-Werkzeuge zerstört hat.
Der Mitarbeiter fühlt sich unfair behandelt. Denn der von der Firma angeführte Grund ist seiner Meinung nach nur ein Vorwand, um ihn loszuwerden.
Zwar hat er das Werkzeug wirklich kaputt gemacht, aber er wäre dazu bereit gewesen, für den entstandenen Schaden von 200 Euro aufzukommen. Auf dieses Angebot ging seine Firma aber nicht einmal ein und sprach sofort die Entlassung aus.
Herr G. möchte nicht einfach so klein beigeben und wendet sich daher an die D.A.S. Rechtsschutz AG. Um die Entlassung gerichtlich zu bekämpfen, wird ein auf Arbeitsrecht spezialisierter D.A.S. Partneranwalt beauftragt.
Der Prozess geht bis zum Obersten Gerichtshof und dieser gibt Herrn G. schließlich recht. Dank der D.A.S. können alle Ansprüche aus dem Dienstverhältnis durchgesetzt werden.