Gratis Parken für Elektroautos
Mit Elektroautos darf in einigen Städten Österreichs in der Kurzparkzone gratis geparkt werden.
Das gilt für folgende Orte:
- Niederösterreich: Krems, Mödling, Melk, Neunkirchen
- Oberösterreich: Wels
- Steiermark: Graz, Gleisdorf, Weiz, Hartberg
- Burgenland: Eisenstadt
- Kärnten: Klagenfurt, Villach, St. Veit an der Glan
- Salzburg: Stadt Salzburg, Zell am See
Achtung: In den meisten Städten ist das kostenlose Parken nur mit grünem Kennzeichen möglich. Oft befinden sich auch in den „Halten und Parken verboten“-Zonen Zusatztafeln mit dem Symbol eines Steckers. Das bedeutet, dass an dieser Stelle das Halten und Parken für alle Autos mit Ausnahme von Elektroautos verboten ist.
Informieren Sie sich immer vorab über die Besonderheiten der Parkregelungen für E-Fahrzeuge Ihrer Destination.
In Wien müssen auch für Elektrofahrzeuge die üblichen Parkgebühren bezahlt werden. Bei E-Ladestationen gilt von 8 bis 22 Uhr ein Halte- und Parkverbot. Dieses Verbot gilt nicht für Fahrzeuge, die gerade aufgeladen werden. Sollten also E-Autos an den öffentlichen Ladestationen Strom tanken, dann sind während der Ladedauer auch keine Parkgebühren in Wien zu entrichten. Wenn das E-Auto fertig geladen ist, muss die E-Ladezone wieder verlassen werden.