D.A.S. Checkliste Verkehrsunfall - Was ist zu tun?

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Checkliste Verkehrsunfall

1.) Unfallstelle absichern:

  • Auto anhalten und Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anlegen
  • Auto verlassen und die Unfallstelle absichern (Warndreieck)
    Anmerkung: Das Warndreieck wird auf Autobahnen in einer Entfernung von ca. 250 m, auf Überlandstraßen ca. 150 m und im Ortsgebiet ca. 50 m entfernt aufgestellt. Steht das Fahrzeug auf der linken Fahrbahnseite, so ist das Warndreieck vor dem Fahrzeug aufzustellen.

  • Soweit möglich: Unfallbeteiligte aus der Gefahrenzone bringen

2.) Verletzte versorgen:

  • ERSTE HILFE leisten
  • Hilfe anfordern oder andere Personen bitten, den Hilferuf durchzuführen, Euro-Notruf: 112, Feuerwehr: 122, Polizei: 133, Rettung: 144
  • Auf Autobahnen: Notrufsäule benützen
  • beim Hilferuf – sachliche Zusammenfassung der Unfallsituation
    Die "5 W´s":
    Wo ist es passiert?
    Was ist passiert?
    Wie viele Verletzte?
    Welche Art der Verletzung?
    Warten auf Rückfragen der Einsatzleitung?

3.) Polizei rufen, wenn:

  • jemand verletzt wurde
  • der Sachschaden hoch ist
  • die Schuldfrage geklärt werden muss
  • Fahrerflucht vorliegt
  • der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht
  • der Unfallgegner sich nicht ausweisen kann
  • Speziell für Kaskoschäden: bei Wild- ,Park- und Vandalismusschäden
  • der Unfallgegner im Ausland gemeldet ist
    Anmerkung: Auch bei im Ausland gemeldeten Fahrzeugen sollte die Polizei gerufen werden

4.) Beweissicherung ohne Einsatz der Polizei:

  • Beweise sichern, selbst dann, wenn die Schuldfrage geklärt ist
  • Unfallbericht ausfüllen (Europäischen Unfallbericht verwenden!)
  • Fotografieren der Unfallsituation und Unfallskizze anfertigen, fotografieren der Bremsspuren, der Unfallschäden
  • Markierung der Fahrzeugposition, bevor der Unfallort geräumt wird
  • Kein vorschnelles Schuldeingeständnis – das passiert öfter in einer Schocksituation!
    Anmerkung: Das Ausfüllen des Unfallberichts ist noch kein Schuldeingeständnis!