Verhalten bei Verkehrsunfällen

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Verkehrsunfall Rechtstipp

D.A.S. Partneranwalt Mag. Isbetcherian mit Tipps zum Verkehrsrecht

In einen Verkehrsunfall kann jeder Verkehrsteilnehmer verwickelt sein, sei es als Fußgänger, als Kraftfahrzeuglenker oder auch nur als Halter eines Kraftfahrzeugs.

Hier finden Sie einige Verhaltenstipps, die hoffentlich hilfreich dafür sind, dass für den Fall der Fälle eine möglichst reibungslose und fehlerlose Abwicklung erfolgen kann.

Richtiges Verhalten am Unfallort

Ganz wichtig ist es, wenn irgendwie möglich, nach einem Verkehrsunfall sofort in der ersten Stillstandsposition (= Kollisionsendposition) stehen zu bleiben. Sollte es das Verkehrsgeschehen gefahrlos ermöglichen, ist die Aufnahme einiger Lichtbilder von enormer Hilfe, die die Unfallsendstellung aller Beteiligten sowie der Fahrzeuge zeigen. Dies sollte in Zeiten der Smartphones in aller Regel auch recht einfach und rasch möglich sein.

Bei einem Verkehrsunfall mit ausschließlichem Sachschaden ist es nicht notwendig, die Polizei zu verständigen. Sollte dies dennoch erfolgen, ist die sogenannte „Blaulichtsteuer“ in Höhe von derzeit 36,- Euro zu bezahlen. Diese ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich ersatzfähig.

Richtiges Verhalten bei Parkschäden

Sollten Sie im Zuge eines Ein- oder Ausparkmanövers ein anderes Fahrzeug touchieren, sollten Sie dringend Nachschau halten, ob ein Schaden an dem anderen Fahrzeug entstanden ist. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ist im Zweifel davon auszugehen, dass ein Schaden verursacht wurde. In diesem Fall sollten Sie unverzüglich die Polizei informieren.
Entgegen der landläufigen Meinung genügt es nämlich nicht, einen Zettel mit den eigenen Daten auf der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Rein rechtlich gesehen begeht man dadurch nämlich eine sogenannte „Fahrerflucht“. Die Fahrerflucht ist ein durchaus schwerwiegendes Delikt, welches als Verwaltungsstraftatbestand gilt und streng sanktioniert wird. Theoretisch bestehen auch hier Regressmöglichkeiten seitens Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Richtiges Verhalten bei Personenschäden

Bei Verkehrsunfällen mit möglichem Personenschaden sollte man sich zuerst vergewissern, dass keine der beteiligten Personen verletzt wurde. Sollte jemand verletzt worden sein, so empfiehlt sich neben der Leistung von erster Hilfe sofort Polizei und Rettung bzw. einen Notarzt zu verständigen. Verkehrsunfälle mit Personenschäden können die Einleitung eines Strafverfahrens zur Folge haben.

Wichtiges Detail: Auch unbeteiligte Personen sind zur Hilfeleistung verpflichtet!

Unbedingt ratsam ist es, an Ort und Stelle einen europäischen Unfallbericht auszufüllen und auch von allen Beteiligten unterfertigen zu lassen. Dieser Unfallbericht sollte möglichst vollständig ausgefüllt sein, wobei es jedoch zweckmäßig ist, hier keinerlei Schuldanerkenntnis abzugeben. Die rechtliche Beurteilung des Unfallgeschehens kann in Folge einer Überprüfung unterzogen werden, dies auch durch den Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Eine gute Hilfestellung im Notfall bietet die D.A.S. Checkliste Verkehrsunfall.

Schadensabwicklung

Nach einem Verkehrsunfall ist es erforderlich, sowohl die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung als auch – für den Fall eines (Mit-)Verschuldens des Unfallgegners – die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu kontaktieren. Sofern vorhanden muss auch die eigene Kaskoversicherung informiert werden. Auch eine Meldung an eine vorhandene Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll.

Bei dieser Gelegenheit darf daran erinnert werden, dass die monatlichen bzw. jährlichen Kosten einer Rechtsschutzversicherung meist in keinerlei Verhältnis zu möglichen Kosten eines Verfahrens im Anschluss an einen Verkehrsunfall stehen. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher jedem angeraten, der sich im Straßenverkehr als Verkehrsteilnehmer bewegt. Jedenfalls sollte aber jeder Zulassungsbesitzer eines Kraftfahrzeugs Rechtsschutz versichert sein.

Eine Besichtigung der Schäden am eigenen Kraftfahrzeug ist für den Fall, dass hier Ansprüche an die gegnerische Haftpflichtversicherung herangetragen werden sollen, erforderlich. Die Besichtigung kann kostenlos bei der Besichtigungsstelle der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgen. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Beiziehung eines Kfz-technischen Sachverständigen freier Wahl. Die Ersatzfähigkeit der dadurch entstandenen Kosten ist in Österreich derzeit noch nicht einheitlich geregelt (im Gegensatz zu Deutschland).

Abgesichert durch Rechtsberatung

Das Aufsuchen des Rechtsanwalts Ihres Vertrauens ist nach einem Verkehrsunfall dringend angeraten, damit in der Folge die notwendigen Schritte gesetzt werden können. Der Anwalt hilft bei der Durchsetzung sämtlicher Ansprüche bzw. bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche der Gegenseite.

Die oben genannten Tipps können einen Verkehrsunfall nicht verhindern oder ungeschehen machen. Allerdings gewährleisten sie zumindest, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Ihnen auch kein finanzieller Nachteil entsteht.

Über den Anwalt

Herr Mag. Bedros Isbetcherian ist D.A.S. Partneranwalt. In unserem Steckbrief erfahren Sie mehr über die Schwerpunkte und erhalten weitere Informationen über die Kanzlei.

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