Von Mitarbeiterin gestalkt! Was nun?

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Antistalking

Florian K. ist Geschäftsführer einer kleinen IT-Firma. Bei seinen Angestellten ist er sehr beliebt und er kommt mit allen gut aus. Als eine seiner Mitarbeiterinnen romantische Gefühle für ihn entwickelt und ihm das auch sagt, weist er ihre Avancen zwar zurück, sie lässt aber nicht von ihm ab.
Einige Male stellt sie ihm nach und wartet vor seiner Wohnung auf ihn. Zusätzlich bombardiert sie ihn mit Anrufen und SMS und schreckt auch nicht davor zurück, seine Ehefrau zu belästigen.

D.A.S. Direkthilfe® bringt rasche, außergerichtliche Lösung

Herr K. weiß sich nicht mehr zu helfen und wendet sich an die D.A.S. Rechtsschutz AG. Im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® setzen die D.A.S. Juristen umgehend ein Schreiben an die Mitarbeiterin auf. In diesem drohen sie damit, einen D.A.S. Partneranwalt einzuschalten, der gerichtlich gegen sie vorgeht, sollten die Belästigungen nicht aufhören. Das Schreiben zeigt Wirkung, denn bereits einen Tag später erhält Herr K. keine belästigenden Anrufe oder SMS mehr.

Antistalking-Rechtsschutz gegen Belästigungen

Durch den D.A.S. Firmen-Rechtschutz ist sowohl das Berufs- als auch Privatleben von Herrn K. abgesichert. Im Profi-Rechtsschutz ist auch der Antistalking-Rechtsschutz enthalten, der vor Verfolgungshandlungen und Eingriffen in die Privatsphäre schützt.
Mit der D.A.S. Direkthilfe®, der außergerichtlichen Konfliktlösungsmethode, konnte Herrn K. rasch und unbürokratisch – ohne Anwalt und Gericht – geholfen werden. Das hat Zeit und Nerven gespart.
Für Privatkunden ist der Antistalking-Rechtsschutz bereits im D.A.S. Start-Rechtsschutz enthalten.