Verstoß gegen die Gewerbeordnung! Was nun?

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Straf-Rechtssucht

Saskia F. betreibt ein Piercing- und Tattoostudio in Niederösterreich. Sie achtet penibel auf Sauberkeit und auf eine hohe Qualität der verwendeten Materialien, weshalb ihre Kunden sehr zufrieden mit ihrer Leistung sind.

Eines Tages erhält Frau F. ein Schreiben, in dem steht, dass gegen sie ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichteinhaltung der Gewerbeordnung eingeleitet wurde. Ihr wird vorgeworfen, unerlaubte Farben und Stoffe für das Tätowieren verwendet zu haben.

Rund 500 spezialisierte D.A.S. Partneranwälte in ganz Österreich

Zum Glück ist Frau F. durch ihren D.A.S. Firmen-Rechtsschutz abgesichert. Die D.A.S. Juristen beauftragen einen D.A.S. Partneranwalt mit der Bearbeitung des Falls. Der Anwalt vertritt die Tätowiererin im Verwaltungsstrafverfahren und kann nachweisen, dass nur zugelassene Farben und Stoffe verwendet wurden.
Für Frau F. entstehen keinerlei Kosten, da die D.A.S. sowohl das Verfahren als auch den Anwalt bezahlt.

Straf-Rechtsschutz schützt auch bei Verwaltungsstrafverfahren

Für Firmenkunden ist der Straf-Rechtsschutz im Profi-Rechtsschutz enthalten und deckt zusätzlich auch eine strafrechtliche Präventionsberatung ab.
Privatkunden haben den Straf-Rechtsschutz im D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat inkludiert.
D.A.S. Kunden, egal ob im Firmen- oder Privatbereich, profitieren außerdem von den vielen kostenlosen RechtsService-Leistungen wie der D.A.S. Rechtsberatung, der D.A.S. Direkthilfe®, den rund 500 D.A.S. Partneranwälten in ganz Österreich oder den Online-Rechtsratgebern.