Unlauterer Wettbewerb durch Mitbewerber! Was nun?

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Unlauter Wettbewerb

Ingrid A. hat ein kleines Schuhgeschäft in einer belebten Einkaufsstraße. Ihre Geschäfte laufen gut, bis sich in unmittelbarer Nähe ein anderer Schuhhändler niederlässt. Die direkte Konkurrenz hat negative Auswirkungen auf die Verkaufszahlen von Frau A.
Aber damit noch nicht genug: Um noch mehr zu verkaufen, hat es sich ihr Konkurrent angewöhnt, seine Werbung einen Meter vor dem Geschäftseingang von Frau A. zu platzieren. Manchmal spricht ihr Mitbewerber sogar Kunden, die gerade in ihr Geschäft gehen wollen, an, und überredet sie, zu ihm zu kommen.

D.A.S. Direkthilfe® spart Zeit, Geld und Nerven

Frau A. will sich diese unlauteren Geschäftspraktiken nicht länger gefallen lassen und wendet sich an die erfahrenen D.A.S. Juristen. Im Zuge der D.A.S. Direkthilfe® verfassen diese ein Schreiben an den Geschäftsnachbarn und fordern ihn dazu auf, den unlauteren Wettbewerb zu unterlassen. Sie drohen damit, einen Anwalt einzuschalten, sollte sich seine Geschäftspraktik nicht ändern.

Das Schreiben zeigt Wirkung, der Konkurrent unterschreibt die Unterlassungserklärung und Frau A. hat ab dem Zeitpunkt keine Schwierigkeiten mehr. Hätte die D.A.S. Direkthilfe® als außergerichtliche Maßnahme nichts genutzt, wären Frau A. rund 500 D.A.S. Partneranwälte in ganz Österreich zur Verfügung gestanden. Diese hätten vor Gericht eine Unterlassungsklage einbringen können, wenn der Gegner trotz Unterwerfung sein wettbewerbswidriges Verhalten nicht eingestellt hätte.

Premium-Rechtsschutz hilft bei Unlauterem Wettbewerb

Als D.A.S. Kundin profitiert Ingrid A. von zahlreichen kostenlosen RechtsService-Leistungen. Dazu zählt auch die außergerichtliche Konfliktlösungsmethode, die
D.A.S. Direkthilfe®. Da sie mit dem Premium-Rechtsschutz versichert ist, hat sie außerdem Versicherungsschutz bei Unlauterem Wettbewerb.