Uni-Prüfung wird unfair benotet! Was nun?

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Studenten-Rechtsschutz

Stefanie F. ist Studentin an einer österreichischen Universität. Sie nimmt die Prüfungen sehr ernst und bereitet sich darauf immer gewissenhaft vor. Für die Beendigung ihres Studienabschnitts fehlt ihr nur noch eine Prüfung.
Doch was dann passiert, kann Frau F. noch immer nicht glauben. Diese letzte Prüfung läuft vollkommen unprofessionell ab. Die Prüferin kommt zum Termin 20 Minuten zu spät, was die Studentin sehr nervös macht. Und dann werden auch noch Fragen gestellt, die nicht Teil des Prüfungsstoffs waren. Stefanie F. fällt durch.

D.A.S. hilft in studienrechtlichen Angelegenheiten

Frau F. ist vollkommen fassungslos über die Art der Prüfung und bittet die D.A.S. Juristen um ihren Rat. Diese schlagen ihr vor, rechtlich gegen die Note vorzugehen. Frau F. bringt daher einen Vorlageantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein. Bei der Gerichtsverhandlung wird die D.A.S. Kundin durch einen D.A.S. Partneranwalt vertreten. Der erfahrene Anwalt kann erreichen, dass Frau F. die Prüfung wiederholen darf und dass das Nicht Genügend gestrichen wird. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung übernimmt die D.A.S.

Studenten-Rechtsschutz in FamilienWelt inkludiert

Stefanie F. ist jünger als 27 Jahre und durch den D.A.S. Rechtsschutz ihrer Eltern abgesichert. In der von ihrer Mutter gewählten FamilienWelt ist auch der Studenten-Rechtsschutz enthalten. Damit ist sie zum Beispiel bei Streitigkeiten über die Aufnahme an einer Universität, über Prüfungen und über die Anerkennung von anderen Abschlüssen geschützt. Auch Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht sind in studienrechtlichen Angelegenheiten inkludiert.