Strafe wegen fehlender KFZ-Ummeldung! Was nun?

Inhaltsbereich
Seniorin im Auto

Ludmilla S. wohnt in Wien, hat aber Verwandte in der Slowakei. Bei einem Kurzurlaub bei ihrer Mutter streikt ihr Auto plötzlich. Sie muss es in der Slowakei in eine Werkstatt stellen und borgt sich das Auto ihrer Eltern aus, um zurück nach Wien zu fahren. 

Nach einer Woche ist ihr eigenes Auto repariert und sie kann den ausgeborgten Wagen in die Slowakei zurückbringen. 

Österreichweites Netzwerk aus rund 500 D.A.S. Partneranwälten

Einige Zeit später wird ihr ein Schreiben der Strafbehörde zugestellt. Sie soll 450 Euro Strafe bezahlen, da sie das Auto mit ausländischem Kennzeichen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist auf ihren Hauptwohnsitz in Wien umgemeldet hat. Frau S. fällt aus allen Wolken. Welche Frist? Wieso Ummeldung? Sie hat sich das Auto doch nur geliehen!

Sofort ruft sie bei der D.A.S. an. Eine erfahrene D.A.S. eigene Juristin empfiehlt ihr einen versierten Partneranwalt, der sie bei der Abwehr der Strafe unterstützen soll. Denn die Strafe ist nicht gerechtfertigt und wurde zu Unrecht verhängt.

Der Partneranwalt verteidigt Frau S. in dem Verwaltungsstrafverfahren und Frau S. bekommt Recht. Sie muss die Strafe nicht bezahlen. Um die Verfahrens- und Anwaltskosten in Höhe von 3.000 Euro kümmert sich die D.A.S.

Lenker-Rechtsschutz für Probleme rund um fremde Fahrzeuge

In ihrem D.A.S. Start-Rechtsschutz Privat hat Ludmilla S. auch den Lenker-Rechtsschutz inkludiert. Dieser schützt sie als Lenkerin fremder Fahrzeuge. 

Zusätzlich hat sie von dem Netzwerk aus rund 500 spezialisierten D.A.S. Partneranwälten profitiert.