Schmerzengeld kann nicht gezahlt werden! Was nun?

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Man mit Gips auf Couch telefoniert

Niklas H. ist begeisterter Radfahrer und fährt jeden Tag mit seinem Drahtesel in die Arbeit. Eines Tages wird er beim Überqueren der Straße von einem anderen Radfahrer übersehen. Herr H. kommt zu Sturz und bricht sich den Unterarm sowie das Schlüsselbein mehrmals.

Der Lenker des anderen Fahrrads wird von der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt und das Gericht spricht Herrn H. wegen der Schwere der Brüche ein Schmerzengeld in der Höhe von 1000 Euro zu. Nach dem ersten Exekutionsversuch wird festgestellt, dass der Unfallgegner arbeitslos ist und das Schmerzengeld nicht bezahlen kann.

D.A.S. springt ein, wenn Unfallgegner nicht zahlen kann

Zum Glück hat Herr H. in seinem D.A.S. Privat-Rechtsschutz Premium auch den Schadenersatz-Rechtsschutz inkludiert. In diesem ist eine Ausfallsversicherung enthalten, falls der gerichtlich zugesprochene Anspruch auf Schmerzengeld beim Unfallgegner uneinbringlich ist.
Die D.A.S. springt ein und zahlt Herrn H. die 1000 Euro aus.

Ausfallsversicherung für Firmenkunden im Profi-Rechtsschutz

Wäre Herr H. rechtlich nicht abgesichert gewesen, hätte er durch die Finger geschaut. Dank des Schadenersatz-Rechtsschutzes und der dazu gehörenden Ausfallsversicherung konnte ihm aber rasch geholfen werden.
Für Firmenkunden ist die Ausfallsversicherung für den Privatbereich im Profi-Rechtsschutz enthalten.