Pfusch beim Bau des Firmengebäudes! Was nun?

Inhaltsbereich
Bauarbeiter Massband

Romana B. leitet eine Firma für Kunststofferzeugnisse. Da die Auftragszahlen stetig zunehmen, entschließt sich ihr Unternehmen, die Produktionshalle auszubauen.
Beim Bau läuft anfangs alles reibungslos, doch nach einem Monat wird festgestellt, dass das Fundament der Halle nicht nach Vorschrift errichtet wurde. Ein Sachverständiger rät vom Weiterbau ab. Laut ihm würde das Fundament den Frost des kommenden Winters nicht überstehen, was dazu führen könnte, dass die Produktionshalle einsturzgefährdet ist. Die Baufirma will den Fehler nicht eingestehen und fordert die Zahlung der bisherigen Arbeiten.
 
D.A.S. Direkthilfe als außergerichtliche Lösung

Frau B. wendet sich an die D.A.S., bei der ihre Firma rechtsschutzversichert ist. Die erfahrenen Juristen setzen die D.A.S. Direkthilfe® ein und schicken der Baufirma ein Schreiben, in dem sie zur Bereinigung aller Mängel auffordern. Andernfalls würde ein Anwalt eingeschaltet werden. Da die Baufirma nicht einlenkt, wird der Fall einer spezialisierten
D.A.S. Partneranwältin übergeben. Diese bringt den Fall vor Gericht. Frau B. gewinnt den Prozess und die Baufirma muss das Fundament ordnungsgemäß errichten. 
 
Auftraggeber-Rechtsschutz sichert Firmen als Bauherren ab

D.A.S. Firmenkunden können die Basisabsicherung – den Profi-Rechtsschutz – durch den Auftraggeber-Rechtsschutz ergänzen. Dieser schützt vor Streitigkeiten über fremde Lieferungen und Leistungen sowie Streitigkeiten mit anderen Versicherungen und enthält auch eine besondere Absicherung als Bauherr für betrieblich genutzte Objekte.
Für Privatkunden ist die Absicherung als Bauherr in der WohnWelt enthalten.